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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1930 - Glasfaser

18/325 16.06.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Bürgerantrag Nummer 1930 wurde das Anliegen vorgelegt, den Glasfaserausbau in Moers so zu koordinieren, dass verschiedene Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbauarbeiten zeitlich bündeln. Ziel dieser Maßnahme wäre es, die Belastungen für die Anwohner zu verringern sowie Kosten und Personal einzusparen, indem Baumaßnahmen mehrerer Firmen auf denselben Zeitraum gelegt werden.

Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und erklärt, dass eine solche Bündelung im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus nicht umsetzbar ist. Als maßgebliche Rechtsgrundlage wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) angeführt. Eine rechtlich vorgesehene Koordinierung sämtlicher Ausbauvorhaben unterschiedlicher Unternehmen sei weder möglich noch vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zwischen den Anträgen auf Zustimmung nach § 127 TKG erfahrungsgemäß Monate oder sogar Jahre liegen, wodurch eine steuerbare Bündelung der Baumaßnahmen durch die Stadt nicht realisierbar sei. Zudem fördert das gesetzliche Ziel des Wettbewerbs im TKG einen unabhängigen Ausbau durch verschiedene Anbieter zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zu diesem Antrag abschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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Dokumente

Beratungsfolge