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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 03.03.2026
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 4.2Beantwortung von Einwohnerfragen
- 5.Bürgerantrag Nr. 1954 - Rathauspersonal reduzierenZur Vorlage · 18/368 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/368 setzt sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1954 auseinander, welcher eine Reduzierung des Personals im Rathaus fordert. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und beschreibt die potenziellen Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI).
Laut den Ausführungen der zuständigen Fachabteilung kann KI dazu beitragen, Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen, die Servicequalität zu erhöhen und Mitarbeitende von Routineaufgaben zu entlasten. Der Einsatz dieser Technologie wird als notwendig erachtet, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung angesichts steigender Aufgaben und des demografischen Wandels zu gewährleisten. Ein aktiver Abbau von Stellen durch KI sei jedoch nicht vorgesehen, da rechtsverbindliche Entscheidungen sowie Ermessensentscheidungen weiterhin in menschlicher Verantwortung verbleiben.
Das Ziel der Verwaltung ist die strategische Verankerung von KI-Anwendungen, der Aufbau interner Kompetenzen sowie die Bereitstellung der erforderlichen technischen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten. Eine pauschale Halbierung des Personals wird als fachlich und rechtlich nicht umsetzbar bewertet. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der FDP-Fraktion. - 6.Schlosstheater (STM) VeranstaltungenZur Vorlage · 18/324 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In dem Ausschuss für Bürgeranträge wird über eine Eingabe zum Thema Veranstaltungen des Schlosstheaters Moers beraten. Der Antragsteller kritisierte, dass Informationsblätter zu einer Podiumsdiskussion im März 2026 keine Angaben zu den Eintrittspreisen enthielten, und forderte, diese künftig auf den Flyern abzubilden. Zudem wurde nach der Höhe der Fördermittel durch das NRW Kultursekretariat sowie nach der Möglichkeit einer Durchführung der Veranstaltung ohne Honorarzahlungen gefragt.
Die Schlossintendanz erklärte in ihrer Stellungnahme, dass die Kosten für die Beteiligten die Vorbereitung, Anfahrt und Unterkunft umfassten. Diese Ausgaben konnten durch die Förderung des Kultursekretariats NRW und die Ticketeinnahmen ausgeglichen werden. Die Teilnahme der Bürgermeisterin erfolgte unentgeltlich. Hinsichtlich der Ticketpreise wurde darauf hingewiesen, dass Ermäßigungen für bestimmte Gruppen sowie für Inhaber des Moers Pass möglich waren, wobei die Preise zwischen 3,50 Euro und 13 Euro lagen. Auf den Flyern sei zudem die Angabe von Kontaktmöglichkeiten üblich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Behandlung der Eingabe damit abschließt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 7.Bürgerantrag Nr. 1870 - Telefonvermittlung / Anschaffung einer KIZur Vorlage · 18/430 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/430 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1870. Der Antrag sieht die Anschaffung einer künstlichen Intelligenz für die Telefonvermittlung des Rathauses Moers vor. Damit sollen laut Antragstellung das Personal entlastet und eine Unabhängigkeit vom Kreis Wesel erreicht werden.
Die Verwaltung prüft die Umsetzung dieser Maßnahme und weist darauf hin, dass technische, organisatorische, datenschutzrechtliche sowie personalwirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Aktuell ergeben sich aus der Prüfung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Damit ist die Behandlung des Bürgerantrags im Ausschuss für Bürgeranträge abgeschlossen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 8.Bürgerantrag Nr. 1888 - Beendigung der vollständigen Namensnennung des Personals im Internet und auf AnrufbeantworternZur Vorlage · 18/431 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/431 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1888. Der Antrag fordert die Beendigung der vollständigen Namensnennung von Personal im Internet sowie auf Anrufbeantwortern. Als Grundlage für diese Forderung werden Hinweise des Verfassungsschutzes NRW angeführt.
Die Stadtverwaltung Moers hat zu diesem Anliegen Stellung bezogen und erklärt, im Rahmen der kundenorientierten Kommunikation mit der Bürgerschaft von der genannten Empfehlung abzusehen. Damit wird die bisherige Praxis beibehalten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme ist die Behandlung des Antrags im zuständigen Ausschuss abgeschlossen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 9.Bürgerantrag Nr. 1892 - Namensschilder für städtisches Personal nur mit NachnamenZur Vorlage · 18/432 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wurde die Vorlage 18/432 zur Behandlung eines Bürgerantrags besprochen. Der Antragsteller fordert, dass das städtische Personal mit Namensschildern ausgestattet wird, die ausschließlich den Nachnamen enthalten, und eine Verpflichtung zum Tragen dieser Schilder eingeführt wird.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf eine bestehende Vereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Personalrat. Im Rahmen der Einführung von Namensschildern wurde vereinbart, dass die Entscheidung über das Tragen der Schilder bei den Mitarbeitenden liegt. Nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung besteht derzeit kein Anlass, von dieser Regelung abzuweichen. In der Begründung wurde zudem auf inhaltlich vergleichbare Bürgeranträge aus dem Jahr 2020 verwiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Behandlung des Antrags damit abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht erwartet.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 10.Bürgerantrag Nr. 1939 - Ansprache / Anrede von BürgernZur Vorlage · 18/429 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/429 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1939. Der Antragsteller fordert, dass die Stadt Moers im direkten Kontakt mit den Bürgern auf die Verwendung der zweiten Person („Du“) verzichtet, da er diese Form der Ansprache als respektlos bewertet.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die allgemeine Kommunikation in persönlichen Gesprächen, Telefonaten sowie im Schriftverkehr nicht auf einer persönlich-vertrauten Anrede basiert. Es liegen der Stadtverwaltung keine Beschwerden über eine unangebrachte Verwendung des „Du“ vor. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine solche Ansprache bei gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Beteiligten stattfindet. Um dies zu berücksichtigen, wird die Verwaltung das Personal in Bereichen mit intensivem Bürgerkontakt, wie etwa der Infothek oder der Telefonzentrale, dahingehend sensibilisieren.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung der Eingabe damit abschließt. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 11.Bürgerantrag Nr. 1948 - Betriebsferien in der OsterzeitZur Vorlage · 18/428 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/428 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nummer 1948, welcher die Einführung von Betriebsferien im Rathaus während der Osterzeit fordert. Der Antragsteller begründet dieses Anliegen damit, dass die Osterzeit für christliche Gläubige eine ebenso große Bedeutung wie die Weihnachtszeit besitze.
Die Verwaltung hat zu diesem Vorhaben Stellung bezogen und lehnt die Umsetzung ab. Die bestehenden Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr wurden nicht aus religiösen Motiven etabliert, sondern basieren auf dem geringen Publikumsaufkommen sowie der Nutzung von Einsparpotenzialen, etwa bei den Energiekosten oder dem Abbau von Überstunden. Diese Rahmenbedingungen seien auf die Osterfeiertage nicht übertragbar. Zudem würde eine zusätzliche Schließung die Verfügungsfreiheit der Beschäftigten über ihren Erholungsurlaub einschränken. Für eine solche Maßnahme müssten zudem tarifrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen, wodurch die Behandlung des Antrags beendet wäre. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben aktuell nicht angegeben.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 12.Bürgerantrag Nr. 1961 - Ort für RaucherpausenZur Vorlage · 18/427 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/427 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag Nummer 1961. Der Antragsteller fordert, dass die Stadt Moers Maßnahmen ergreift, damit Rauchpausen des Personals außerhalb der Sichtbarkeit der Öffentlichkeit stattfinden. Konkret wird die Einrichtung eines zentralen, sichtgeschützten Bereichs hinter dem Rathaus vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass keine breit angelegte Beschwerdelage in der Bevölkerung vorliegt. Während im gesamten Rathaus aufgrund gesetzlicher Vorgaben und des Gesundheitsschutzes ein Rauchverbot gilt, besteht im öffentlichen Umfeld des Rathauses kein allgemeines Rauchverbot. Es sind bereits mehrere Aschenbecher im Bereich rund um das Rathaus sowie an einem Unterstand auf der Rückseite des Gebäudes vorhanden. Da diese Einrichtungen im öffentlichen Raum stehen, ist eine eindeutige Zuordnung von Personen durch die Öffentlichkeit nur bedingt möglich. Zudem sieht die Verwaltung keine rechtliche Grundlage, die Beschäftigten die Nutzung bestimmter Aschenbecher im öffentlichen Raum vorschreiben würde. Weitere bauliche Maßnahmen werden seitens der zuständigen Fachabteilung nicht als notwendig erachtet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung der Eingabe damit abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 13.Bürgerantrag Nr. 1972 - Sonderzahlung (1.000,00 €)Zur Vorlage · 18/425 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/425 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1972. Der Antragsteller fordert, dass die Stadt Moers keine Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro an die Beschäftigten leistet. Als Begründung werden die Haushaltslage sowie die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice angeführt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Ausschuss für Bürgeranträge nicht für interne Personalangelegenheiten wie Prämien oder Zulagen zuständig ist. Ein konkreter Abstimmungsbedarf besteht derzeit jedoch nicht, da der Bundesrat am 8. Mai 2026 die Zustimmung zur Auszahlung einer steuerfreien Entlastungsprämie in dieser Höhe verweigert hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung der Eingabe damit abgeschlossen ist.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 14.Bürgerantrag Nr. 1982 - Einsatz von ZendisZur Vorlage · 18/424 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Einsatz von Softwareprodukten des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) beraten. Ein Antragsteller fordert die Anschaffung dieser Produkte durch die Stadtverwaltung Moers, um die Unabhängigkeit von US-amerikanischen Anbietern zu erhöhen.
Der Verwaltung liegt dazu eine Stellungnahme vor, wonach sich die Stadtverwaltung und das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) bereits im Rahmen der digitalen Souveränität mit dieser Thematik befassen. Das Produkt „openDesk“ des ZenDiS wird als mögliche Alternative zu gängigen Office-Produkten identifiziert. Da dieses Projekt seit 2024 entwickelt wird, beobachtet die Verwaltung die weitere Entwicklung aufmerksam. Ein flächendeckender Einsatz der Produktfamilie ist derzeit jedoch nicht absehbar.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Wechsel zu vergleichbaren OpenSource-Produkten ein umfangreiches Projekt darstellt, das personelle Ressourcen sowie langfristige Migrationspläne erfordert. Dabei müssen sicherheitstechnische Anforderungen, die technische Grundkonzeption, die Kompatibilität mit Fachverfahren, Schulungsbedarf und bestehende Vertragslagen berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung setzt bereits in verschiedenen Bereichen quelloffene Software ein, wobei dieser Prozess als fortlaufend beschrieben wird. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen, womit die Behandlung des Antrags abgeschlossen ist.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 15.Bürgerantrag Nr. 1933- Papierhandtuchspender in den Besucher-WCsZur Vorlage · 18/389 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorge 18/389 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit einem Antrag zur Funktionsweise von Papierhandtuchspendern in den Besucher-WCs der Stadt Moers. Der Antragsteller fordert, dass die Stadt sicherstellt, dass die Spender Papier ausgeben, sofern vollständige Rollen darin enthalten sind.
Die Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements führt dazu aus, dass sich in den Besucher-WCs Papierhandtuchspender befinden, die in der Regel ordnungsgemäß funktionieren und Papier spenden. Sollte ein Spender trotz vorhandener Papierrollen kein Papier ausgeben, liegt laut Verwaltung ein Defekt vor, der durch den zuständigen Gebäudebetreiber zeitnah behoben wird.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme entstehen keine Kosten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Behandlung der Eingabe damit abschließt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 16.Bürgerantrag Nr. 1940 Urinale Damen WCZur Vorlage · 18/390 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/390 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit einem Antrag, Urinale für die Damen-WCs im Rathaus Moers anzuschaffen. Der entsprechende Bürgerantrag Nummer 1940 fordert eine entsprechende Ausstattung der sanitären Anlagen.
Die Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements führt aus, dass kein Bedarf an Urinalen in den Damen-WCs des Rathauses bekannt sei. Zudem wäre ein entsprechender Umbau der Räumlichkeiten mit Kosten verbunden. Aus Sicht der zuständigen Fachabteilung ist daher von einer Anschaffung bzw. einem Umbau abzusehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Behandlung der Eingabe damit abschließt. Durch diese Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 17.Bürgerantrag Nr. 1941 KISS Urinale VerwaltungZur Vorlage · 18/391 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/391 wird über den Bürgerantrag Nummer 1941 beraten. Der Antrag fordert, dass die Stadt Moers für sämtliche Herren-WCs im Rathaus KISS-Urinale anschafft.
Das Zentrale Gebäudemanagement hat zu diesem Anliegen Stellung genommen. Die zuständige Fachabteilung führt aus, dass die bestehenden Urinale den bekannten Bedarf abdecken. Aus Kostengründen wird von einer Anschaffung der KISS-Urinale abgeraten. Da die Maßnahme nicht umgesetzt werden soll, entstehen keine finanziellen Auswirkungen für das Stadtbudget.
Der Ausschuss für Bürgeranträge wird sich in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 mit dem Vorgang befassen. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen, wodurch die Behandlung des Bürgerantrags abgeschlossen wäre.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 18.Bürgerantrag Nr. 1950 Zus Piktogramm BlindenleitstreifenZur Vorlage · 18/392 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/392, die vom Zentralen Gebäudemanagement erstellt wurde, wird über den Bürgerantrag Nummer 1950 beraten. Der Antrag fordert die Anbringung eines zusätzlichen Piktogramms nördlich des Blindenleitstreifens am Rathaus Moers.
Das Zentrale Gebäudemanagement nimmt zu dem Antrag Stellung und führt aus, dass das bereits vorhandene Piktogramm zur Verbesserung der Sichtbarkeit vor Kurzem erneuert wurde. Eine weitere Ergänzung durch ein zusätzliches Piktogramm sei aus technischem Standpunkt nicht notwendig. Es werden keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Moers angegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Behandlung dieser Eingabe im Ausschuss damit abschließt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 19.Bürgerantrag Nr. 1957 Ersatz insektenfeindlicher Bepflanzung an Rathaus und BIZZur Vorlage · 18/393 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1957, der den Ersatz der insektenfeindlichen Grasbepflanzung am Rathaus sowie am HDH-Bildungszentrum durch ökologisch wertvollere Pflanzen vorsieht.
Die zuständige Fachabteilung des Zentralen Gebäudemanagements weist darauf hin, dass im Rahmen der Umgestaltung des Beetes auf dem Rathausvorplatz bereits im Jahr 2019 eine insektenfreundlichere Staudenmischpflanzung umgesetzt wurde. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind derzeit keine weiteren Umgestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung betrachtet die bestehende Lösung als einen Ausgleich zwischen Gestaltung, Pflegeaufwand, Aufenthaltsqualität und ökologischer Funktion und empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Es entstehen durch die Maßnahme keine Kosten.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 20.Bürgerantrag Nr. 1976 Besucher WCs - StadtfesteZur Vorlage · 18/394 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/394 wird ein Bürgerantrag behandelt, der die Öffnung der Besucher-WCs im Rathaus während bestimmter Veranstaltungen in der Moerser Innenstadt fordert. Der Antrag verlangt, dass die sanitären Einrichtungen an Wochenenden mit Trödelmärkten sowie bei Veranstaltungen wie dem „Moeser-Frühling“ oder „Moeser-Herbst“ zur Verfügung stehen sollen.
Die Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements spricht sich gegen eine Öffnung aus. Da diese Veranstaltungen in der Regel an Sonntagen stattfinden, ist zu diesem Zeitpunkt kein Personal im Rathaus präsent. Eine Öffnung würde zusätzliche Mittel für die Überwachung erforderlich machen, um Vandalismus vorzubeugen. Für Samstage wird darauf verwiesen, dass die WCs bereits im Rahmen der Öffnungszeiten des Bürgerservice zur Verfügung stehen. Zudem wird auf bestehende Anlaufstellen in der Innenstadt durch Geschäfte hingewiesen, die am Programm „Nette Toilette“ teilnehmen.
Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bürgeranträge sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Behandlung des Antrags damit abzuschließen. Durch diesen Vorgang entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 21.Bürgerantrag Nr. 1968 – Stolperstein KarlstraßeZur Vorlage · 18/411 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/411 befasst sich die Verwaltung mit dem Bürgerantrag Nummer 1968, welcher die Pflege der Stolpersteine in der Karlstraße zum Gegenstand hat. Laut den Ausführungen des Büros der Bürgermeisterin liegt die Zuständigkeit für die Erhaltung und Pflege dieser Gedenksteine nicht bei der Stadt Moers.
Der vorliegende Antrag wurde anonymisiert an den gemeinnützigen Verein „Erinnern für die Zukunft e.V.“ weitergeleitet. Vonseiten des Vereins wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass sich die Organisation um die Angelegenheit kümmern wird. Zudem wird angeregt, dass sich Antragsteller bei zukünftigen Anfragen zu ähnlichen Themen direkt an den zuständigen Verein wenden. Dem Ausschuss für Bürgeranträge liegt der Vorschlag vor, die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Behandlung des Bürgerantrags damit abzuschließen. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 22.Bürgerantrag Nr. 1969 - ÜberwachungskamerasZur Vorlage · 18/388 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird am 16. Juni 2026 über den Bürgerantrag Nummer 1969 beraten, der die Thematik von Überwachungskameras und deren Kontrolle behandelt. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, in der sie die Zuständigkeiten erläutert.
Darin wird dargelegt, dass für das vorliegende Anliegen keine Zuständigkeit der Stadt Moers besteht. Die Verantwortung für die Angelegenheit liegt laut den Ausführungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW). Es wird daher vorgeschlagen, dass der Ausschuss die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und das Verfahren zum Bürgerantrag damit abschließt. Der Antragsteller wird gebeten, sich mit seinem Anliegen direkt an den zuständigen Landesbeauftragten in Düsseldorf zu wenden. Durch die Behandlung des Antrags entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 23.Bürgerantrag Nr. 1953 - ReferentinZur Vorlage · 18/354 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/354 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1953. Der Antrag verlangt Auskunft darüber, über welchen Zeitraum die persönliche Referentin der Bürgermeisterin im Ministerium tätig war und welche Beobachtungen diese Person bezüglich des Umgangs der Ministerin mit dem Personal gemacht hat.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die Anfrage persönliche Informationen der Bürgermeisterin betrifft. Nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind jedoch nur Angelegenheiten der Gemeinde Gegenstand von Anregungen und Beschwerden, an die sich Einwohner wenden können. Da die erfragten Details nicht als Angelegenheiten der Gemeinde eingestuft werden, wird der Bürgerantrag formal zurückgewiesen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme sind nicht vorgesehen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 24.Bürgerantrag Nr. 1942 - StellungnahmeZur Vorlage · 18/353 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/353 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1942. Der Antrag fordert die Bürgermeisterin dazu auf, Stellung zu Vorgängen in einem Ministerium zu beziehen, die eine Parteigenossin betreffen.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, in der die rechtliche Grundlage des Antrags geprüft wurde. Gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung nur dann zulässig, wenn sie Angelegenheiten der Gemeinde betreffen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Anfrage auf persönliche Auskünfte der Bürgermeisterin abzielt und somit keinen Bezug zu kommunalen Angelegenheiten aufweist. In der Folge wird der Bürgerantrag formal zurückgewiesen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Durch diese Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 25.Bürgerantrag Nr. 1943 – Erfahrungen im MinisteriumZur Vorlage · 18/351 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1943 wird die Bürgermeisterin um Auskunft über ihre Erfahrungen in einem Ministerium gebeten, wobei insbesondere der Umgang mit Menschen thematisiert werden soll. Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die rechtliche Einordnung des Antrags erläutert.
Nach Auffassung der zuständigen Stelle handelt es sich bei den angefragten Informationen um persönliche Auskünfte der Bürgermeisterin. Da gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen lediglich Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten der Gemeinde zulässig sind, sieht die Verwaltung keinen Bezug zu kommunalen Aufgaben. In der Folge wird der Bürgerantrag formal zurückgewiesen. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 26.Bürgerantrag Nr. 1949 – NRW FinanzverwaltungZur Vorlage · 18/352 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/352 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1949 zur NRW-Finanzverwaltung. Der Antrag stellt die Frage, ob Personal des ehemaligen Finanzamtes aufgrund einer PCB-Belastung erkrankt ist und ob die Stadt Moers hierfür notwendige Unterlagen bereitgestellt hat.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass es sich bei den angefragten Informationen um persönliche Auskünfte über ehemalige Mitarbeiter handelt, was keine Angelegenheit der Gemeinde darstellt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das betreffende Gebäude im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen war und kein näher bestimmter Personenkreis benannt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung im Ausschuss abzuschließen, womit der Antrag formell zurückgewiesen wird.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 27.Bürgerantrag Nr. 1951 – StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 18/358 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerantrag Nummer 1951 zum Thema Straßenbeleuchtung wird im Ausschuss für Bürgeranträge abschließend behandelt. Die vorliegende Sitzungsvorlage des Büros der Bürgermeisterin sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung des Antrags damit beendet.
Die Begründung für diesen Beschlussvorschlag liegt darin, dass der vorliegende Antrag keinen neuen Sachverhalt gegenüber einem bereits beschiedenen Bürgerantrag mit der Nummer 1844 aufweist. Dieser wurde bereits am 3. März 2026 im Ausschuss behandelt. In Übereinstimmung mit der Verfahrensordnung der Stadt Moers wird der Antrag Nummer 1951 daher formal abgewiesen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Entscheidung vorgesehen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 28.Bürgerantrag Nr. 1956 - Kippen aufsammelnZur Vorlage · 18/357 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/357 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1956, welcher das Thema des Aufsammelns von Zigarettenstummeln zum Gegenstand hat. Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag zwecks Erstellung einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme ist Bestandteil der vorliegenden Unterlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme soll die Behandlung des betreffenden Bürgerantrags offiziell abgeschlossen werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Die Entscheidung über den Abschluss des Verfahrens ist für die Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 16. Juni 2026 vorgesehen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 29.Bürgerantrag Nr. 1944 - LadebordsteineZur Vorlage · 18/362 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/362 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1944, der das Thema Ladebordsteine behandelt. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll im Rahmen seiner Sitzung am 16. Juni 2026 die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen zur Kenntnis nehmen. Mit dieser Maßnahme ist gleichzeitig vorgesehen, die Beratung des Antrags im zuständigen Ausschuss abzuschließen.
Im Zuge der Bearbeitung wurde der Antrag an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet, um eine Stellungnahme zum Sachverhalt einzuholen. Die entsprechende Stellungnahme der Institution liegt der Vorlage als Anlage bei. Für die Umsetzung oder die damit verbundenen Maßnahmen sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 30.Bürgerantrag Nr. 1947 - AufkleberZur Vorlage · 18/364 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/364 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1947, der das Thema Aufkleber behandelt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Anfrage zwecks Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme soll die Beratung des betreffenden Bürgerantrags im Ausschuss abgeschlossen werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch dieses Verfahren vorgesehen. Die Vorlage dient somit der Information des Gremiums über die Ergebnisse der Stellungnahme und dem formellen Abschluss des Beratungsverfahrens zum genannten Antrag.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 31.Bürgerantrag Nr. 1927 – Schlaglöcher Voßrather StraßeZur Vorlage · 18/322 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/322 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1927, der die Problematik von Schlaglöchern in der Voßrather Straße thematisiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen zur Kenntnis nimmt und die Beratung im zuständigen Gremium damit abschließt.
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag zwecks Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme des Unternehmens ist als Anlage Bestandteil der Sitzungsvorlage. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass für die Bearbeitung dieses Vorgangs keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und dient der Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 16. Juni 2026.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 32.Bürgerantrag Nr. 1929 – Beschwerde ENNIZur Vorlage · 18/338 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/338 wird das Verfahren zum Bürgerantrag Nummer 1929 behandelt, welcher eine Beschwerde gegen die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR beinhaltet. Der Antrag wurde zwecks Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme der Institution ist Bestandteil der Vorlage.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang im Ausschuss damit abschließt. Zur inhaltlichen Grundlage gehören zudem Unterlagen zum Kooperationsvertrag aus dem Jahr 2018 sowie Dokumente bezüglich der Aufgabenübertragung durch die Stadt Moers. Finanzielle Auswirkungen werden für diese Maßnahme nicht ausgewiesen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 33.Bürgerantrag Nr. 1921 – Dienstfahrzeuge ENNIZur Vorlage · 18/291 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/291 behandelt den Bürgerantrag Nummer 1921, welcher die Dienstfahrzeuge der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR thematisiert. Dem Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung im zuständigen Ausschuss damit abzuschließen.
Der Antrag wurde zwecks Erstellung einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme des Unternehmens liegt der Vorlage als Anlage bei. In den Begleitunterlagen wird zudem auf die Entsorgung von Kippen im Zusammenhang mit den Fahrzeugen verwiesen.
Für das Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Termin zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Bürgeranträge ist für den 16. Juni 2026 vorgesehen. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 34.Bürgerantrag 1922 Efeu an Zaun Vinner FriedhofZur Vorlage · 18/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags 1922 wurde die Möglichkeit thematisiert, den LEGI-Zaun am Parkplatz des Vinner Friedhofs mit Efeu zu begrünen. Gleichzeitig wurde angeregt, durch das Personal der zuständigen Fachabteilung weitere Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung von Zäunen, etwa im Bereich von Kindergärten, zu prüfen.
Der Energieversorger Enni befürwortet den Vorschlag zur Begrünung und arbeitet bereits in Kooperation mit der Biologischen Station Wesel an Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität auf dem Friedhofsareal. Hierbei werden neben Efeu auch Benjes-Hecken als Option in Betracht gezogen, sofern diese in das weitere Konzept passen.
Der Fachdienst 6.2 für Freiraum- und Umweltplanung entwickelt derzeit eine umfassende Biodiversitätsstrategie, in die Anregungen aus der Bürgerschaft einfließen sollen. In Abstimmung mit dem Zentralen Gebäudemanagement wird geprüft, welche niedrigen Zäune für eine Begrünung mit Kletterpflanzen geeignet sind, ohne deren Stabilität zu gefährden. Bei hohen Konstruktionen wie Ballfangzäunen ist eine Begrünung aufgrund der statischen Belastung nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und das Verfahren zum Bürgerantrag damit abschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 35.Bürgerantrag Nr. 1914 - asiatische HornisseZur Vorlage · 18/409 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1914 wird vorgeschlagen, dass die Stadt Moers eine eigene Initiative zur Vernichtung von Nestern asiatischer Hornissen bei Sichtung einrichtet, unabhängig von den Einstufungen des Landes oder des Kreises Wesel.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass seit März 2025 keine rechtliche Verpflichtung zur Entfernung der Nester mehr besteht, da die asiatische Hornisse als etablierte Art gilt. Eine Bekämpfung wird zwar weiterhin empfohlen, um die Ausbreitung zu verlangsamen und heimische Arten zu schützen, jedoch liegt die Verantwortung für die Nestentfernung auf privaten Grundstücken bei den jeweiligen Grundstückseigentümern. Eine Kostenübernahme durch die Stadt würde eine freiwillige Leistung darstellen, die angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht umsetzbar ist. Daher wird die Einrichtung einer städtischen Initiative zur systematischen Entfernung von Nestern nicht verfolgt.
Gleichzeitig steht die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel im Austausch mit dem Kreismischerverband, um ein Konzept zum Umgang mit den Nestern sowie die Ausstattung der Bekämpfungsteams zu entwickeln. Es bleibt abzuwarten, welche Möglichkeiten sich daraus künftig für die Entfernung von Nestern auf privaten Grundstücken ergeben könnten. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll der Stellungnahme der Verwaltung zustimmen und die Bearbeitung des Antrags abschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 36.Bürgerantrag Nr. 1865 - Schwafheimer Bergsee IZur Vorlage · 18/406 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/406 wird über den Bürgerantrag Nr. 1865 zum Schwafheimer Bergsee beraten. Der Antrag beinhaltet die Forderung, im Gewässer Schwimminseln zu installieren, um eine ökologische Aufwertung des Sees zu erreichen.
Die zuständige Fachabteilung stellt dazu fest, dass Schwimminseln in Stillgewässern zwar einen Beitrag zur ökologischen Verbesserung leisten können, eine Umsetzung im Schwafheimer Bergsee jedoch nur einen geringen zusätzlichen Nutzen bewirken würde. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf eine bereits vorliegende fachliche Bewertung aus dem Jahr 2009, die die Anlage von Schwimminseln in Moerser Gewässern behandelte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Bearbeitung des Antrags damit abschließt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Entscheidung vorgesehen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 37.Bürgerantrag 1866 - Schwafheimer Bergsee IIZur Vorlage · 18/405 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/405 wird über den Bürgerantrag 1866 zum Schwafheimer Bergsee beraten. Der Antrag beinhaltet die Forderung, die ökologische Qualität des Gewässers durch das Einbringen von Bäumen und Ästen im Uferbereich zu verbessern.
Die zuständige Fachabteilung führt dazu aus, dass die Uferbereiche des Sees bereits in weiten Teilen naturnah ausgeprägt sind, weshalb eine zusätzliche Zufuhr von Totholz lediglich eine geringfügige ökologische Verbesserung erwarten ließe. Des Weiteren wird auf die Nutzung des Sees für den Wassersport verwiesen. Um potenzielle Gefährdungen für die Nutzenden auszuschließen, wäre eine Sicherung oder Befestigung des eingebrachten Materials erforderlich, was Eingriffe in die bestehenden Uferstrukturen zur Folge hätte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Bearbeitung des Antrags damit abschließt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Entscheidung vorgesehen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 38.Bürgerantrag Nr. 1979 - StorchenhorsteZur Vorlage · 18/407 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1979 wird die Errichtung von Storchenhorsten im Stadtgebiet von Moers sowie eine finanzielle Unterstützung für Privatpersonen beantragt, die Dächer oder Masten als Nistmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung hat hierzu Stellung bezogen und weist darauf hin, dass im Stadtgebiet sowie in der näheren Umgebung bereits geeignete Nistmöglichkeiten vorhanden sind. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen oder Störche aktiv nach zusätzlichen Plätzen suchen. Vor diesem Hintergrund sieht die zuständige Fachabteilung derzeit keine Notwendigkeit für den Bau zusätzlicher Horstunterlagen.
Zwar wird das Angebot von Privatpersonen, Nistmöglichkeiten auf Dächern oder Masten bereitzustellen, seitens der Stadt begrüßt, eine finanzielle Förderung solcher Maßnahmen ist jedoch nicht vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt, womit die Bearbeitung des Antrags als abgeschlossen betrachtet wird.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 39.Bürgerantrag Nr. 1952 - Übersicht BiodiversitätsanträgeZur Vorlage · 18/408 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/408 wird über den Bürgerantrag Nummer 1952 zum Thema Biodiversität beraten. Der Antrag fordert eine Auflistung sämtlicher Anträge und Anfragen mit Bezug zur Biodiversität aus einem Zeitraum von 25 bis 30 Jahren. Diese sollen den Maßnahmen der aktuell in Bearbeitung befindlichen kommunalen Biodiversitätsstrategie gegenübergestellt werden.
Die Verwaltung hat zu diesem Vorhaben Stellung bezogen. Nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung würde eine solche umfassende Aufarbeitung aller einschlägigen Vorgänge der vergangenen Jahrzehnte einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Zudem würden daraus keine neuen Erkenntnisse für die aktuelle Biodiversitätsstrategie hervorgehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt. Damit wäre die Bearbeitung des Bürgerantrags Nummer 1952 abgeschlossen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 40.Bürgerantrag Nr. 1912 Nutzung der Abwärme aus Käranlagen in Moers für die WärmeversorgungZur Vorlage · 18/314 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1912 wird die Nutzung von Abwärme aus Kläranlagen zur Wärmeversorgung in Moers thematisiert. Der Antrag bittet um eine Erläuterung, weshalb die thermische Nutzung von Abwasser für die Fern- und Nahwärmeversorgung im Stadtgebiet bisher nicht realisiert wird.
Die vorliegende Vorlage führt dazu aus, dass die Kläranlage Moers-Gerdt im Stadtteil Repelen ein theoretisches Potenzial von etwa 3,5 Megawatt thermischer Leistung aufweist. Durch den Einsatz einer Großwärmepumpe könnte eine nutzbare Wärme von circa 75 Gigawattstunden pro Jahr entstehen. Die Umsetzung dieser Maßnahme würde jedoch Investitionen in Wärmetauscher, Wärmepumpen sowie die elektrotechnische Anbindung an das Netz erfordern. Eine Verbindung zum Wärmenetz der ENNI in Repelen wird aktuell als wirtschaftlich nicht darstellbar eingestuft.
Auch die Fernwärme Niederrhein hat die Kläranlage geprüft und ein potenzielles Wärmeleistungspotenzial von 9 Megawatt ermittelt. Aufgrund der bestehenden Einspeisung von Hochtemperatur-Abwärmequellen durch Thyssen in das Netz der Fernwärme Niedrhein ist die Nutzung der Abwärme aus der Kläranlage Gerdt zum aktuellen Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen, womit die Behandlung des Antrags abgeschlossen wäre.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 41.Bürgerantrag 1659 vom 21.08.2020Zur Vorlage · 18/292 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge befasst sich mit einem Vorschlag zur Behandlung eines Bürgerantrags aus dem Jahr 2020, der die Einrichtung einer Street Workout- und Calisthenics-Anlage im Freizeitpark fordert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zunächst nicht zu verwirklichen. Stattdessen soll der Freizeitpark als möglicher Standort für entsprechende Angebote in ein künftiges Konzept zur Entwicklung von Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum einbezogen werden.
Die Verwaltung führt aus, dass eine bauliche Umsetzung im Rahmen der aktuellen Fördermaßnahme „Erlebnisort Freizeitpark“ derzeit nicht möglich ist. Die entsprechenden Funktionselemente waren nicht Teil der vorangegangenen Bedarfsermittlungen, und es sind keine Haushaltsmittel für deren Aufstellung oder Unterhaltung vorgesehen. Eine durch den Fachdienst Sport durchgeführte Sportverhaltensbefragung der Bevölkerung hat ergeben, dass ein Konzept für vereinsungebundene Bewegungsangebote im öffentlichen Raum erstellt werden soll, welches mit den zuständigen Fachbelangen für Freiräume, Kinder und Jugendliche sowie Soziales abzustimmen ist. Da die Erarbeitung dieses Konzepts aus Kapazitätsgründen derzeit keinen absehbaren Zeitplan aufweist, soll der Bürgerantrag aus formalen Gründen vorerst abgeschlossen werden. Dennoch soll der Standort Freizeitpark bei der späteren Ausarbeitung eines solchen Konzepts als potenzieller Bereich für entsprechende Angebote berücksichtigt werden.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 42.Anschaffung von humanoiden Robotern für den Bürgerservice und die InfothekZur Vorlage · 18/386 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge befasst sich mit einem Vorschlag zur Anschaffung von humanoiden Robotern für den Bürgerservice und die Infothek der Stadt Moers. Hintergrund ist ein Bürgerantrag, der den Einsatz solcher Roboter zur Erteilung von Auskünften sowie zur Entgegennahme von Anträgen auf verschiedene Dokumente vorsieht.
Die Verwaltung führt in der Sitzungsvorlage aus, dass die Aufgaben im Bürgerservice komplexe Tätigkeiten und die Ausübung von pflichtgemäßem Ermessen umfassen. Eine Ersetzung dieser menschlichen Entscheidungsprozesse durch technologische Systeme sei aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes derzeit nicht möglich. Zudem wird auf die finanzielle Situation der Stadt hingewiesen. Die Kosten für die Anschaffung und die laufende Pflege leistungsfähiger humanoider Roboter stünden, insbesondere im Hinblick auf den städtischen Haushalt, in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und feststellt, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 43.Aufstellung eines Schildes - Annahme von Fundsachen an Samstagen hier!Zur Vorlage · 18/387 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/387 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit einem Anliegen, nach dem an Samstagen ein Hinweisschild an der Infothek aufgestellt werden soll. Das Schild sollte die Information enthalten, dass die Annahme von Fundsachen an Samstagen an dieser Stelle möglich ist.
Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass eine zusätzliche Beschilderung nicht notwendig sei. Der Bürgerservice ist am Samstag lediglich in einem begrenzten Zeitraum von 09:00 bis 12:30 Uhr und nach vorheriger Terminabsprache für einen bestimmten Personenkreis geöffnet. Da die Infothek zur Steuerung des Kundenverkehrs besetzt ist und Besucher am Samstag üblicherweise dort persönliche Vorsprachen vornehmen sowie Fragen zum Fundbüro stellen, wird die Notwendigkeit eines weiteren Schildes verneint.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und keine weiteren Maßnahmen einleitet. Es entstehen durch diese Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 44.Bürgerantrag Nr. 1925 - E-ScooterZur Vorlage · 18/315 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1925 wurde im Ausschuss für Bürgeranträge die Problematik falsch abgestellter E-Scooter behandelt. Der Antragsteller fordert, dass der Zentrale Außendienst der Stadt Moers konsequenter gegen Gehwege blockierende E-Scooter vorgeht und diese gegebenenfalls einsammelt, da diese eine Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen darstellen können.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und wies darauf hin, dass bei gewerblichen Verlegsystemen die Möglichkeit besteht, Fehlplatzierungen direkt den Anbietern zu melden. Die entsprechenden Kontaktdaten seien auf den Fahrzeugen ersichtlich, und die Unternehmen seien im Rahmen ihrer Verpflichtungen zur zeitnahen Reaktion angehalten. Für privat genutzte E-Scooter gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Fahrräder, weshalb Verstöße gegen die Vorschriften zum Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum nach bestehenden Regelungen geahndet werden können.
Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf, der ein gesondertes ordnungsbehördliches Eingreifen oder zusätzliche regulatorische Maßnahmen seitens der Stadt erfordern würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Beratung zu diesem Antrag damit abschließt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 45.Bürgerantrag Nr. 1908 - Erlass eines Alkoholverbots und Drogenkonsumverbots am Stirnbergbrunnen (Ostring)Zur Vorlage · 18/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Antrag Nr. 1908 beraten, der ein Alkoholverbot sowie ein Drogenkonsumverbot am Stirnbergbrunnen im Bereich Ostring fordert. Zudem werden weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Sicherstellung von Sicherheit und Sauberkeit beantragt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen.
Die Verwaltung spricht sich gegen die Einführung eines Alkoholverbots aus. Ein solcher Erlass würde eine Änderung der örtlichen ordnungsbehördlichen Verordnung erfordern und setze das Vorliegen einer abstrakten Gefahr für die öffentliche Sicherheit voraus. Die Verwaltung stellt fest, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Gefahr nicht vorliegen und ein Verbot zudem unverhältnismäßig wäre, da es lediglich zu einer Verlagerung der Personen in andere Stadtteile führen könnte. Ein Drogenkonsumverbot sei aufgrund der bestehenden Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes nicht erforderlich, da Besitz und Erwerb bereits strafbar sind; die Zuständigkeit liege hier bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen berichtet die Verwaltung über eine verstärkte Präsenz des Fachdienstes Ordnung im Bereich Ostring. Dieser führt tägliche Kontrollen durch, erteilt Platzverweise und steht im Austausch mit Anwohnern. Zudem findet im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Polizei statt. Auch Streetworker der Caritas sind vor Ort tätig. Laut Einschätzung der zuständigen Polizeiwache hat sich die Lage durch die erhöhte Präsenz bereits verbessert. Der Fachdienst Ordnung wird die Situation weiterhin beobachten.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 46.Bürgerantrag Nr. 1816 - Gifteinträge in GewässerZur Vorlage · 18/310 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1816 wurde die Thematik von Giftstoffen in Gewässern sowie deren Auswirkungen auf das Wasserleben behandelt. Der Antragsteller forderte die Verwaltung dazu auf, sich mit den Untersuchungen des Umweltbundesamtes zu befassen und Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen, insbesondere im Hinblick auf Köderboxen in Kanälen, zu erläutern.
Die zuständigen Behörden gaben hierzu Stellungnahmen ab. Der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel liegen keine Erkenntnisse über schädliche Giftstoffeinträge in den Moerser Gewässern vor. Auch die LINEG berichtete nach regelmäßigen Monitoring-Unwesen von keinen aktuellen Verunreinigungen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW wies darauf hin, dass der Einsatz von Rodentiziden strengen Auflagen unterliegt, um den Wasserkreislauf zu schützen, und verwies auf digitale Fallensysteme als biozidfreie Alternative.
Für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalnetz setzt die ENNI Stadt & Service AöR auf eine Kombination aus zertifizierten Köderstationen und digitalen, giftfreien Bolzenfallen. Die eingesetzten Boxen verfügen über Rückstauklappen, um einen Wassereintrag und eine Kontamination zu verhindern. Diese Stationen werden durch die zuständigen Mitarbeitenden installiert, kontrolliert und nach Gebrauch wieder entfernt. Da die aktuellen Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sieht die Verwaltung derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 47.Bürgerantrag Nr. 1923 - Querungshilfen Kaldenhausener StraßeZur Vorlage · 18/293 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/293 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1923, der das Fehlen von Querungshilfen auf der Kaldenhausener Straße im Moerser Stadtteil Vennikel thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Beratung damit abschließt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Straßenbaulast für die L398-Kaldenhausener Straße bei der Landesbehörde Straßen.NRW liegt. Die Stadt Moers setzt sich bereits seit 2014 für die Schaffung von Querungshilfen ein, ist jedoch in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Die Stadt kann gegenüber Straßen.NRW lediglich die Notwendigkeit der Maßnahmen aufgrund des aktuellen Straßenausbaus sowie des Bedarfs für den Fuß- und Radverkehr, etwa im Hinblick auf Bushaltestellen und die Wegebeziehungen nach Krefeld, darlegen und Verbesserungsmaßnahmen einfordern.
Eine Stellungnahme von Straßen.NRW vom 23. Februar 2026 gibt an, dass aufgrund der fehlenden Unfalllage keine Priorität für einen kurzfristigen Ausbau der Kaldenhausener Straße besteht. Die Verwaltung gibt an, das Thema im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weiterzuverfolgen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Moers werden durch die Maßnahme nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich 8.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 48.Bürgerantrag 1910 Erweiterung einer Lichtsignalanlage um weitere Signalgruppen für sicher geführte LinksabbiegerZur Vorlage · 18/350 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag 1910 wird die Verwaltung und Politik gebeten, bei Straßen.NRW eine Erweiterung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Düsseldorfer Straße – Venloer Straße / Ruhrorter Straße zu beantragen. Die Anregung sieht vor, die Anlage um zusätzliche Lichtzeichen für eine getrennte Linksabbieger-Signalisierung auf mehrere Fahrspuren zu ergänzen. Als Begründung wird die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende, Fußgänger und Schulkinder angeführt.
Die zuständige Fachabteilung hat den Sachverhalt unter Einbeziehung von Unfallstatistiken der Polizeidirektion Wesel, verkehrlichen Erhebungen sowie einer Ortsbesichtigung geprüft. Die Auswertung der Unfalldaten ergab keine Auffälligkeiten an dem Knotenpunkt. In den vergangenen fünf Jahren wurden vier Unfälle im Zusammenhang mit Linksabbiegevorgängen erfasst, wobei kein Unfall unter Beteiligung von Radfahrenden stattfand. Verkehrsbeobachtungen und Zählungen zeigten zudem, dass der Anteil des Radverkehrs im Verhältnis zum hohen Gesamtverkehr in den Spitzenzeiten gering ist.
An dem südlichen Knotenarm besteht eine Situation, in der Linksabbiegende einen Fußgängerüberweg kreuzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Sichtbarkeit durch einen gelben Hilfsblinker gesichert ist und die Grünzeit des Überwegs vor der Freigabe des entgegenkommenden Verkehrs endet. Eine Erweiterung der Signalgruppen würde laut Fachbereich eine Leistungsreduzierung des Knotenpunkts zur Folge haben. Da aktuell kein verkehrlicher Handlungsbedarf besteht, wird die Situation weiterhin beobachtet.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 49.Bürgerantrag Nr. 1931 - Einseitiges Park- und HaltverbotZur Vorlage · 18/326 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/326 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit einem Antrag, der ein einseitiges Park- und Haltverbot in Straßen unterhalb einer bestimmten Breite vorsieht. Ziel des Anliegens ist es, die Durchfahrt für Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Die Verwaltung erläutert dazu die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Nach den entsprechenden Vorschriften ist das Halten und Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen bereits gesetzlich untersagt. Als eng gilt eine Straßenstelle, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Da dieses Verbot ohne zusätzliche Beschilderung automatisch wirksam ist, sieht die zuständige Fachabteilung keinen weiteren Handlungsbedarf für die Einrichtung zusätzlicher Verkehrszeichen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgerargumente die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließt.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 50.Bürgerantrag Nr. 1932 - Wiedekamp Einseitiges Park- und HalteverbotZur Vorlage · 18/327 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1932 wurde die Einrichtung eines einseitigen Park- und Halteverbots in der Straße Wiedekamp beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten und Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu verhindern.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt auf Basis der Straßenverkehrs-Ordnung geprüft. Nach den geltenden Vorschriften besteht ein gesetzliches Haltverbot, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Eine verkehrsbehördliche Prüfung des Straßenzuges ergab, dass die Straße Wiedekamp einen Querschnitt von mindestens 6,60 Metern aufweist. Bei einer durchschnittlichen Fahrzeugbreite von etwa zwei Metern verbleibt somit eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4,60 Metern, womit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zusätzlich wurden Stellungnahmen der Kreispolizeibehörde Wesel und der Feuerwehr Moers eingeholt. Beide Institutionen teilten mit, dass keine Probleme bei der Erreichbarkeit von Gebäuden bekannt sind und das Passieren der Straße unter Einhaltung der erforderlichen Breiten möglich ist. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keinen aktuellen Handlungsbedarf. Dem Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 51.Bürgerantrag Nr. 1930 - GlasfaserZur Vorlage · 18/325 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1930 wurde das Anliegen vorgelegt, den Glasfaserausbau in Moers so zu koordinieren, dass verschiedene Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbauarbeiten zeitlich bündeln. Ziel dieser Maßnahme wäre es, die Belastungen für die Anwohner zu verringern sowie Kosten und Personal einzusparen, indem Baumaßnahmen mehrerer Firmen auf denselben Zeitraum gelegt werden.
Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und erklärt, dass eine solche Bündelung im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus nicht umsetzbar ist. Als maßgebliche Rechtsgrundlage wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) angeführt. Eine rechtlich vorgesehene Koordinierung sämtlicher Ausbauvorhaben unterschiedlicher Unternehmen sei weder möglich noch vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zwischen den Anträgen auf Zustimmung nach § 127 TKG erfahrungsgemäß Monate oder sogar Jahre liegen, wodurch eine steuerbare Bündelung der Baumaßnahmen durch die Stadt nicht realisierbar sei. Zudem fördert das gesetzliche Ziel des Wettbewerbs im TKG einen unabhängigen Ausbau durch verschiedene Anbieter zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zu diesem Antrag abschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 52.Bürgerantrag Nr. 1963 - BeschilderungenZur Vorlage · 18/380 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/380 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1963 zum Thema Beschilderungen. Der Antrag hinterfragt die Entscheidung der Stadtverwaltung, bestimmte kreative Beschilderungen, wie etwa zum Schutz von Igeln, abzulehnen, da diese nicht im offiziellen Schilderverzeichnis aufgeführt seien. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Kommunen verwiesen, in denen Hinweisschilder für Tiere genutzt werden.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass in Deutschland nur Verkehrszeichen angeordnet und aufgestellt werden dürfen, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert sind. Der amtliche Verkehrszeichenkatalog (VzKat) umfasst alle zugelassenen Verkehrszeichen sowie deren zulässige Varianten. Die Anordnung von Zeichen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind, ist grundsätzlich unzulässig. Über die Gründe für mögliche Abweichungen in anderen Gemeinden liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 53.Bürgerantrag Nr. 1970 - Zebrastreifen RathausZur Vorlage · 18/372 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1970 wurde die Auskunft darüber angefordert, weshalb der Zebrastreifen vor dem Rathaus außer Betrieb genommen wurde, sowie die Anregung gemacht, ein Hinweisschild zur Erklärung dieser Maßnahme aufzustellen.
Die Verwaltung erläuterte dazu, dass im Rahmen eines Verkehrskonzeptes für die Baumaßnahmen an der Rheinberger Straße und der Mühlenstraße die temporäre Deaktivierung des Zebrastreifens beschlossen wurde. Dieses Konzept wurde mit verschiedenen Organisationseinheiten wie der Polizei, der Feuerwehr, der NIAG sowie ENNI und dem Fachbereich 8 abgestimmt. Ziel der Maßnahme ist es, den Verkehrsfluss auf der Unterwallstraße während der Vollsperrung der Rheinberger Straße und der Mühlenstraße aufrechtzuerhalten.
Die vorübergehende Sperrung des Zebrastreifens besteht seit dem 30. März 2026 und wird bis zum Abschluss des ersten Bauabschnittes beibehalten. Sobald im nächsten Bauabschnitt die Mühlenstraße wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar ist, wird die kommunale Straßenverkehrsbehörde eine Wiederinbetriebnahme des Zebrastreifens prüfen. Der Ausschuss für Bürgeranträge hat vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 54.Bürgerantrag Nr. 1971 - ParkenZur Vorlage · 18/374 · Sitzungsvorlage
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Mit der Sitzungsvorlage 18/374 wurde ein Bürgerantrag zum Thema Parken behandelt. Der Antrag Nummer 1971 fordert, dass die Stadt Moers den Zentralen Ordnungsdienst (ZAD) dazu anweist, gegen Fahrzeughalter vorzugehen, deren Fahrzeuge auf Privatgrundstücken so abgestellt sind, dass sie in den öffentlichen Gehweg hineinragen.
Die zuständige Fachabteilung führt dazu aus, dass ein Fahrzeug, welches von einer Privatfläche in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegt. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer so gestaltet sein, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder unvermeidbar behindert werden. Ein Hineinragen in den öffentlichen Raum kann insbesondere Fußgänger, Radfahrer sowie den fließenden Verkehr beeinträchtigen.
Sofern eine solche Beeinträchtigung vorliegt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Ahndung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die kommunale Verkehrsraumüberwachung unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Der Ausschuss für Bürgeranträge wurde vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen zum Thema abzuschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 55.Bürgerantrag Nr. 1946 - PackertstraßeZur Vorlage · 18/385 · Sitzungsvorlage
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Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nr. 1946 zur Packertstraße beraten. Der Antrag hinterfragt die Platzierung eines Verteilerkastens auf einem schmalen Gehwegabschnitt sowie die Möglichkeit einer Aufstellung auf der gegenüberliegenden, breiteren Seite an der Ecke Grenzstraße/Schmalestraße.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass Telekommunikationsunternehmen Standorte für solche Anlagen vorschlagen, welche die Stadt anschließend prüft. Ziel der Prüfung ist es, eine verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,20 Metern sicherzustellen. Am gewählten Standort wird diese Mindestbreite zwar unterschritten, was jedoch aufgrund eines bereits vorhandenen älteren Verteilerkastens und der damit einhergehenden bestehenden Verengung als vertretbar eingestuft wurde.
Eine Prüfung der gegenüberliegenden Straßenseite ergab, dass dort die erforderliche Restbreite ebenfalls nicht eingehalten werden könnte, da der Gehweg dort lediglich eine Breite von etwa 1,50 Metern aufweist. Da durch die Entscheidung nur eine Seite des Gehwegs verengt wird, hat die Verwaltung dem beantragten Standort zugestimmt. Der Ausschuss soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Beratung zu diesem Vorgang abschließen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 56.Bürgerantrag Nr. 1985 - Altkleider ContainerZur Vorlage · 18/414 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nummer 1985 zur Abschaffung von Altkleidercontainern im Stadtgebiet Moers beraten. Der Antrag fordert die Entfernung der Container und bezieht sich dabei auf ein Vorgehen in der Stadt Wien.
Die Verwaltung erläutert in der Vorlage, dass die Erteilung von Genehmigungen für das Aufstellen dieser Container als Sondernutzungserlaubnisse auf Basis des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Moers erfolgt. In diesem Zusammenhang wird auf ein Urteil des Oberverwährungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2024 verwiesen. Das Gericht stellte fest, dass eine Stadtverwaltung durch einen Ratsbeschluss nicht dazu angewiesen werden kann, Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse für gewerbliche Altkleidercontainer generell abzulehnen. Eine solche Selbstbindung der Verwaltung wäre rechtswidrig, da das nach dem Straßen- und Wegegesetz vorgesehene Ermessen dadurch nicht mehr ausgeübt werden könnte.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zum Antrag abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden für diese Angelegenheit nicht ausgewiesen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 57.Bürgerantrag Nr. 1945 - Sandforter Straße 3-9Zur Vorlage · 18/395 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1945 wurde die Anbringung zusätzlicher Verkehrszeichen im Bereich der Sandforter Straße 3 bis 9 beantragt, um die dortige Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen. Der Antragsteller vertrat die Ansicht, dass es sich bei der betreffenden Stelle um eine Grundstückszufahrt und nicht um eine Einmündung zweier Straßenzüge handelt.
Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass die Örtlichkeit als Einmündungsbereich zweier öffentlich gewidmeter Straßenzüge gemäß § 8 der Straßenverkehrs-Ordnung einzustufen ist. Da die geltende Vorfahrtregelung von den Verkehrsteilnehmenden nicht durchgehend wahrgenommen wird, ordnet die Straßenverkehrsbehörde Moers ergänzend das Verkehrszeichen 102 StVO auf der Hauptachse der Sandforter Straße an. Die Errichtung der Beschilderung erfolgt durch den kommunalen Dienstleister ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR; ein entsprechender Auftrag wurde bereits veranlasst. Weitere verkehrliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen, und es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 58.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 59.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- II.Nichtöffentliche Sitzung