Bürgerantrag Nr. 1931 - Einseitiges Park- und Haltverbot
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/326 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit einem Antrag, der ein einseitiges Park- und Haltverbot in Straßen unterhalb einer bestimmten Breite vorsieht. Ziel des Anliegens ist es, die Durchfahrt für Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Die Verwaltung erläutert dazu die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Nach den entsprechenden Vorschriften ist das Halten und Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen bereits gesetzlich untersagt. Als eng gilt eine Straßenstelle, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Da dieses Verbot ohne zusätzliche Beschilderung automatisch wirksam ist, sieht die zuständige Fachabteilung keinen weiteren Handlungsbedarf für die Einrichtung zusätzlicher Verkehrszeichen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgerargumente die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.