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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1932 - Wiedekamp Einseitiges Park- und Halteverbot

18/327 16.06.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Bürgerantrag Nummer 1932 wurde die Einrichtung eines einseitigen Park- und Halteverbots in der Straße Wiedekamp beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten und Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu verhindern.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt auf Basis der Straßenverkehrs-Ordnung geprüft. Nach den geltenden Vorschriften besteht ein gesetzliches Haltverbot, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Eine verkehrsbehördliche Prüfung des Straßenzuges ergab, dass die Straße Wiedekamp einen Querschnitt von mindestens 6,60 Metern aufweist. Bei einer durchschnittlichen Fahrzeugbreite von etwa zwei Metern verbleibt somit eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4,60 Metern, womit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Zusätzlich wurden Stellungnahmen der Kreispolizeibehörde Wesel und der Feuerwehr Moers eingeholt. Beide Institutionen teilten mit, dass keine Probleme bei der Erreichbarkeit von Gebäuden bekannt sind und das Passieren der Straße unter Einhaltung der erforderlichen Breiten möglich ist. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keinen aktuellen Handlungsbedarf. Dem Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

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