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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1928 - Sicherung des Fuß- und Radverkehrs Dorotheen-/ Venloer Straße

18/342 22.09.2026 Fachbereich 8

🟡 In Beratung Nächste Station: 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Vorlage 18/342 zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs am Knotenpunkt Dorotheenstraße und L140 Venloer Straße behandelt. Hintergrund ist ein Bürgerantrag, der auf die Verkehrssituation an dieser Kreuzung hinweist. Der Antrag regt die Aufstellung einer Stopp-Beschilderung an, da die Vorfahrt des Rad- und Fußverkehrs auf der Furt über die Dorotheenstraße nach Ansicht des Antragstellers durch den Kfz-Verkehr häufig missachtet wird.

Die Verwaltung führt aus, dass am betreffenden Knotenpunkt der Rad- und Fußverkehr auf der nördlichen Seite der Venloer Straße als Zweirichtungsverkehr geführt wird. Aktuell ist der Kfz-Verkehr beidseitig durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatz „Kreuzender Radverkehr von rechts und links“ beschildert. In den vergangenen fünf Jahren ereigneten sich an dieser Stelle zwei Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden, bei denen die Kfz-Fahrenden den Radverkehr nicht rechtzeitig wahrnahmen; Unfälle mit Beteiligung des Fußverkehrs traten nicht auf.

Um die Sichtbarkeit der Furt zu erhöhen, sieht die Verwaltung den Austausch des Schildes „Vorfahrt gewähren“ gegen ein „Stopp“-Schild als erforderlich an. Ein Beteiligungsverfahren ergab die Befürwortung dieser Maßnahme durch die Polizei sowie durch Straßen.NRW. Die verkehrliche Anordnung der Stopp-Beschilderung und der Haltelinie erfolgte bereits im Juli. Die technische Umsetzung liegt bei Straßen.NRW. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden nicht ausgewiesen.

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