Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 16.06.2026
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 4.2Beantwortung von Einwohnerfragen
- 5.Bürgerantag Nr. 1987 - Rekrutierung von Einwohnenden statt Bediensteten der Stadt anlässlich einer WahlZur Vorlage · 18/532 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/532 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1987. Die Antragstellerin schlägt vor, bei der Durchführung von Wahlen vermehrt auf die Rekrutierung von Einwohnenden statt auf die Beschäftigung von Bediensteten der Stadt Moers zurückzugreifen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Besetzung der Wahlvorstände aufgrund der rechtlichen Grundlagen die Berufung von Mitarbeitenden aus verschiedenen Behörden und Parteien erforderlich macht, um Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung zu vermeiden. Für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen sei die Erfahrung der Beschäftigten notwendig. Eine allgemeine Verpflichtung von wahlhelfenden Einwohnenden würde nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen und zusätzliche Personalressourcen binden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die bisherige Praxis, auf freiwillige ehrenamtliche Helfer zu setzen, sich bewährt hat. Viele Helfer melden sich frühzeitig für den Einsatz in denselben Wahllokalen, was die Planungssicherheit erhöht. Zudem ermöglichen Werbemaßnahmen vor den Wahlen wahlberechtigten Personen die Möglichkeit, sich für die Aufgaben zu registrieren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und feststellt, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 6.Bürgerantrag Nr. 1937 - Verunreinigung durch PferdehinterlassenschaftenZur Vorlage · 18/367 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/367 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1937, der die Verunreinigung des „Schwarzen Wegs“ in Moers-Schwafheim durch Pferdehinterlassenschaften thematisiert. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin bat die Verwaltung um eine Prüfung möglicher Maßnahmen zur Einhaltung der Reinigungspflicht, die Durchführung verstärkter Kontrollen sowie die Sicherstellung eines dauerhaft sauberen Zustands des Weges.
Die Verwaltung hat über die durchgeführten Maßnahmen berichtet. Der Zentrale Außendienst des Fachdienstes Ordnung kontrollierte die betreffende Örtlichkeit und nahm Kontakt zu dem dort ansässigen Pferdehof auf. Im Zuge dessen wurde der Pferdehof auf die bestehende Verpflichtung zur Beseitigung von Hinterlassenschaften hingewiesen. Der Pferdehof hat daraufhin die Beschilderung vor Ort ergänzt und die Reiter sowie die Mieter der Pferdeboxen auf die Reinigungspflicht gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Moers hingewiesen. Diese Verordnung verpflichtet Personen, die Tiere auf Verkehrsflächen und in Anlagen mitführen, Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Nachfolgende stichprobenartige Kontrollen durch den Zentralen Außendienst ergaben keine weiteren feststellbaren Verunreinigungen oder Verstöße. Die Verwaltung wird die Situation im Rahmen der allgemeinen Außendiensttätigkeit weiterhin beobachten. Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen durch die Maßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Beratung im Ausschuss abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 7.Bürgerantrag Nr. 1992 - Müll- und Geruchsbelästigung in der Moerser AltstadtZur Vorlage · 18/531 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/531 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1992, der Müll- und Geruchsbelästigung sowie Schädlingsprobleme in der Moerser Altstadt thematisiert. Die Antragstellerin berichtet von überfüllten Mülltonnen eines japanischen Restaurants, einer unzureichenden hygienischen Situation sowie der Entsorgung von Fremdabfällen in den Behältern. In der Folge seien Ratten und Raben an diesem Standort aufgetreten. Gefordert werden die Beseitigung der Müllansammlungen, eine dauerhafte hygienische Lösung, regelmäßige Kontrollen durch die Behörden sowie Maßnahmen gegen Geruch und Schädlinge.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass der Zentrale Außendienst eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt hat. Bezüglich der Müllproblematik wurde die ENNI Stadt & Service AöR beauftragt, welche den Eigentümer des Restaurants angeschrieben hat. Zur Verbesserung der Situation wird das betreffende Restaurant künftig auf eine Sackabfuhr umgestellt. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit der ENNI Stadt & Service AöR wurde im Bereich eines Stromverteilers in der Schustergasse ein möglicher Rattenbefall festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer hat den Bereich Mitte Juli begutachtet und beködert; die Bekämpfungsmaßnahmen werden derzeit fortgeführt. Die Verwaltung beobachtet die weitere Entwicklung der Situation im Rahmen der laufenden Maßnahmen. Es entstehen durch diese Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Beratung im Ausschuss abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 8.Bürgerantrag Nr. 1856 Birdfriendly CityZur Vorlage · 18/435 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1856 mit dem Titel „Birdfriendly City“ wurde die Umsetzung von Maßnahmen zum Vogelschutz sowie der Aufbau einer gemeinsamen Vogelschutzstation mit Nachbarstädten zur Versorgung verletzter Vögel beantragt. Zudem wurde das Ziel formuliert, die Zertifizierung als „Birdfriendly City“ anzustreben.
Die Verwaltung nimmt in der Sitzungsvorlage 18/435 dazu Stellung und verweist auf bereits bestehende Maßnahmen. So wurde für neu anzuschaffende Wartehallen an Bushaltestellen die Verwendung von Vogelschutzglas als städtischer Standard festgelegt, wobei jährlich der Austausch an drei vorhandenen Wartehallen erfolgen soll. Zudem werden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und städtischen Neubauprojekten verbindliche Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag berücksichtigt. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie findet zudem Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bürger statt.
Hinsichtlich der neuen Forderungen lehnt die Verwaltung die Umsetzung ab. Der Aufbau einer Vogelschutzstation wird aufgrund der aktuellen Haushaltslage als finanziell nicht darstellbar eingestuft. Die offizielle Zertifizierung als „Birdfriendly City“ wird aufgrund des damit verbundenen Aufwands sowie der begrenzten Personal- und Haushaltskapazitäten nicht befürwortet, da ein unmittelbarer zusätzlicher Nutzen für die Stadt nicht erkennbar sei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zu übernehmen und die Behandlung des Bürgerantrags im Ausschuss für Bürgeranträge damit abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 9.Bürgerantrag Nr. 1960 MähroboterZur Vorlage · 18/436 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/436 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1960 zum Thema Mähroboter. Der Antrag fordert eine Stellungnahme der Stadt Moers dazu, ob ein Betriebsverbot für Mähroboter in der Stadt gilt und ob die Stadt einen entsprechenden Bürgerantrag bereits abgelehnt hat.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Wesel vom 13. März 2025. Diese Verfügung dient dem Schutz von Igeln und Kleintieren. Demnach ist der Betrieb von Mährobotern im Kreis Wesel seit dem 14. März 2025 während der Dämmerung sowie in der Nacht untersagt. Eine Nutzung der Geräte ist tagsüber weiterhin uneingeschränkt möglich.
Hinsichtlich der Frage, ob die Stadt Moers einen entsprechenden Bürgerantrag abgelehnt hat, gibt die Verwaltung an, dass ein solcher Antrag nach ihrem Kenntnisstand nicht vorliegt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt, womit die Behandlung des Anliegens in diesem Gremium abgeschlossen ist. Mit der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich 6.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 10.Bürgerantrag 1973 - Großwärmepumpe in MoersZur Vorlage · 18/486 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags 1973 wird die Stadt Moers dazu aufgefordert, Kontakt mit der Fernwärme Niederrhein aufzunehmen. Ziel des Antrags ist die Prüfung von Versorgungsmöglichkeiten durch eine Großwärmepumpe, welche die Abwärme der in Moers ansässigen Chemieindustrie nutzen soll, um eine CO2-arme oder CO2-freie Wärmeversorgung zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bereits grundlegende Gespräche zur Gestaltung einer klimaneutralen Energieversorgung bis zum Jahr 2045 stattgefunden haben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Entscheidungen über Investitionen in Energieerzeugungsanlagen in der unternehmerischen Verantwortung der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen liegen. Die Stadt Moers habe auf diese Entscheidungen keinen direkten Einfluss. Die Prüfung der wirtschaftlichen, technischen und energiewirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eines Baus einer Großwärmepumpe obliegt dem zuständigen Unternehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung des Bürgerantrags damit abschließt. Die Vorlage wurde vom Dezernat III, Fachbereich 6, erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 11.Bürgerantrag Nr.1938 - KundenZur Vorlage · 18/526 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/526 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit der Eingabe Nr. 1938, in der ein respektvoller und wertschätzender Umgang aller Menschen mit der Stadtverwaltung gefordert wird. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und stimmt dem Anliegen eines respektvollen Umgangs ausdrücklich zu.
Hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Kunde“ führt die Verwaltung aus, dass dieser Begriff nicht als abwertend zu verstehen sei. Er wurde im Zuge der kommunalen Verwaltungsmodernisierung, insbesondere durch das Neue Steuerungsmodell (NSM), als Ausdruck einer gesteigerten Service- und Leistungsorientierung eingeführt. Die Bezeichnung beschreibe dabei keine rechtliche Stellung, sondern die Perspektive der Menschen als Nutzer von Verwaltungsleistungen. In Bereichen, in denen die Verwaltung Dienstleistungen erbringt, soll der Begriff einen Fokus auf Qualität und Bürgerorientierung unterstützen.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass für einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe nicht die spezifische Bezeichnung entscheidend sei und ein Verbot des Begriffs „Kunde“ daher nicht erforderlich erscheine. Als wissenschaftliche Grundlage für diese Einordnung wird eine Arbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung der Eingabe damit abgeschlossen ist. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 12.Bürgerantrag Nr. 1934 - PodiumsdiskussionZur Vorlage · 18/530 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Behandlung des Bürgerantrags Nummer 1934 zum Thema Podiumsdiskussion behandelt. Der Antrag befasst sich mit der Frage, Veranstaltungen mit der Bürgermeisterin für eine möglichst große Anzahl interessierter Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Anliegen Stellung und unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Zugänglichkeit solcher Veranstaltungen zu fördern. Eine generelle Festlegung des Ratssaals als festen Veranstaltungsort für alle derartigen Termine ist jedoch nicht vorgesehen. Die Verwaltung unterscheidet dabei zwischen Veranstaltungen, die von der Bürgermeisterin oder der Verwaltung selbst organisiert werden, und solchen, zu denen die Bürgermeisterin als Gast eingeladen wird. Bei eigenen Veranstaltungen wird bei der Wahl des Ortes auf die Nutzung geeigneter öffentlicher Räumlichkeiten geachtet. Bei Veranstaltungen Dritter liegt die Entscheidung über den Veranstaltungsort beim jeweiligen Veranstalter.
Die Wahl des Veranstaltungsortes richtet sich zudem nach der erwarteten Teilnehmerzahl, dem Format der Veranstaltung sowie den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten. Die Entscheidung über Zeitpunkt, Format und Ort von durch die Bürgermeisterin organisierten Veranstaltungen obliegt der Bürgermeisterin. Eine pauschale Festlegung auf den Ratssaal würde den unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Behandlung der Eingabe damit abgeschlossen ist. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 13.Stellungnahme zum Bürgerantrag Nr. 1997Zur Vorlage · 18/506 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/506 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1996 zur Durchführung einer Bau- und Freizeitmesse. Im Rahmen der Vorlage wird auf die Messe „Wohn.Bau.Trend“ hingewiesen, die vom 16. bis 18. April 2027 in der ENNI-Eishalle sowie in ergänzenden mobilen Messehallen stattfinden soll. Die Veranstaltung widmet sich den Themen Haus, Wohnen, Garten und Lifestyle sowie Informationen zu barrierefreiem Wohnen, Renovierung und modernen Wohnkonzepten. Laut Angaben der Veranstalterin sind alle Bereiche der Messe barrierefrei zugänglich.
Die Moers Marketing unterstützt die Veranstalterin bei der Bewerbung der Messe. Eine Beteiligung der Wirtschaftsförderung durch einen dreitägigen Auftritt, unter anderem zur Präsentation von Ausbildungsplätzen der Stadt Moers, wird aufgrund der personellen Ressourcen nicht umgesetzt.
Zudem wird auf die gemeinsame Planung einer Ausbildungsmesse durch die Wirtschaftsförderung und die Berufskollegs-Campus Moers im Herbst 2026 verwiesen. Zu dieser Veranstaltung werden über 85 Betriebe, Verbände und Behörden eingeladen, um über Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. In der vorangegangenen Ausgabe besuchten mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler die Messe.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 14.Bürgerantrag Nr. 1997 - FahrradtagZur Vorlage · 18/498 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/498 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1997 zum Thema Fahrradtag. Der Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung und zur Erstellung einer Stellungnahme an die Moers Marketing GmbH weitergeleitet.
Die vorliegende Vorlage dient der Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 22. September 2026. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
Die Verwaltung hat die Stellungnahme der Moers Marketing GmbH der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Bearbeitung dieses Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 15.Stellungnahme zum Bürgerantrag Nr. 1997Zur Vorlage · 18/525 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/525 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 2002, welcher die elektronische Anzeige von Wetterdaten betrifft. Die Vorlage, die vom Stab Wirtschaftsförderung erstellt wurde, thematisiert die Funktionen der Infostele auf dem Rathausvorplatz. Neben touristischen Informationen werden über dieses Gerät verschiedene Wetterdaten bereitgestellt, darunter die Regenwahrscheinlichkeit, die Tages- und Nachttemperaturen sowie die Windgeschwindigkeit.
Die Infostele ist Teil eines EFRE-Projektes, an dem insgesamt zwölf kreisangehörige Kommunen teilnehmen. Die Koordination dieses Projektes erfolgt durch den Kreis Wesel. Für die Umsetzung der in dem Antrag genannten Funktionen entstehen laut der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 16.Bürgerantrag Nr. 2000 - Mitglieder des Ausschusses für BürgeranträgeZur Vorlage · 18/523 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/523 liegt dem Ausschuss für Bürgeranträge ein Bürgerantrag der Nummer 2000 vor. Der Antrag thematisiert das Rederecht der Mitglieder des Ausschusses sowie der Gemeindevertreter. In der Begründung wird angeführt, dass die Mitglieder der Gremien neben ihren Verwaltungsaufgaben auch über organschaftliche Rechte verfügen. Als Repräsentanten der Bevölkerung umfasst dies das Recht, über Abstimmungsgegenstände zu beraten und das Rederecht auszuüben. Der Text beschreibt die Gremien als Foren für die Interessendarstellung und Interessenvermittlung, in denen der Austausch unterschiedlicher Positionen und Meinungen stattfindet.
Unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird dargelegt, dass die Verwaltung nicht befugt ist, den Rats- und Ausschussmitgliedern Vorgaben zu deren Äußerungen zu erteilen. Die Verantwortung für die Reaktion auf das Sitzungsgeschehen liege bei der jeweiligen Sitzungsleitung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen damit abschließt. Es entstehen durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage wurde vom Büro der Bürgermeisterin erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 17.Bürgerantrag Nr. 2001 – Exoskelette für MüllwerkerZur Vorlage · 18/520 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/520 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 2001, welcher die Einführung von Exoskeletten für Müllwerker zum Gegenstand hat. Die Vorlage wurde vom Büro der Bürgermeisterin erstellt und dient der Vorlage im Ausschuss für Bürgeranträge.
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag zwecks einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Maßnahme ausgewiesen. Die öffentliche Beratung im Ausschuss für Bürgeranträge ist für den 22. September 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 18.Bürgerantrag Nr. 2004 - Livestream Ausschuss für BürgeranträgeZur Vorlage · 18/527 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/527 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 2004, welcher die Einführung eines Livestreams für die Sitzungen des Ausschusses fordert. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Einführung einer regelmäßigen Liveübertragung für diesen Ausschuss derzeit nicht empfiehlt.
Als wesentliches Argument führt die Verwaltung die zu erwartenden Kosten an, die sich auf etwa 1.500 Euro pro Sitzung belaufen könnten, zuzüglich des zusätzlichen personellen und organisatorischen Aufwands. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Bürgeranträge primär eine filternde und weiterleitende Funktion besitzt, während die inhaltliche Beratung der Anträge in den zuständigen Fachausschüssen stattfindet. Ein zusätzlicher Informationsgewinn durch eine Übertragung wird daher als begrenzt eingestuft. Aktuell werden lediglich die Sitzungen des Rates live übertragen, da dieser die abschließenden Entscheidungen trifft.
Die Verwaltung betont, dass die Öffentlichkeit der Sitzungen weiterhin gewährleistet bleibt und Sitzungsunterlagen sowie Beratungsergebnisse über das Ratsinformationssystem abrufbar sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung der Eingabe damit abgeschlossen ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Ablehnung der Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 19.Bürgerantrag Nr. 1852 - anonymisiert - Verkehrssituation Essenberger Straße in ScherpenbergZur Vorlage · 18/298 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerantrag Nr. 1852 thematisiert die Verkehrssituation auf der Essenberger Straße im Bereich der Hausnummern 176 bis 208 in Scherpenberg. Der Antragsteller weist auf Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge hin, die das Überqueren der Fahrbahn für Fußverkehr erschweren, sowie auf Sichtprobleme am Knotenpunkt Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße. Zudem werden Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der Wunsch nach einer Querungshilfe bei der Alexanderstraße und einer Tempo-30-Regelung angeführt.
Eine verkehrliche Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass die Verkehrsbelastung auf der Essenberger Straße mit 3.300 Fahrzeugen pro 24 Stunden für eine Hauptverkehrsstraße gering ist und das Geschwindigkeitsniveau den Vorschriften entspricht. In den vergangenen drei Jahren wurden auf dem betrachteten Abschnitt keine Verkehrsunfälle mit Personenschaden oder höheren Sachschäden registriert.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht möglich. Für eine Tempo-30-Regelung fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung. Eine Querungshilfe im Bereich der Alexanderstraße wird aufgrund fehlender besonderer Ziele am Straßenabschnitt abgelehnt. Am Knotenpunkt Essenberger-/ Karl-/ Packertstraße sind kurzfristige bauliche Änderungen wie eine Mittelinsel aufgrund der komplexen Straßenstruktur und vorhandener Grundstückszufahrten nicht umsetzbar. Für diesen Bereich ist jedoch eine umfassende Straßenplanung für das Jahr 2027 vorgesehen, bei der auch ein Förderantrag gestellt werden soll, um die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr zu verbessern. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird mit dem vorgeschlagenen Vorgehen der Verwaltung beauftragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 20.Bürgerantrag Nr. 1924 (anonymisiert) - Verkehrssituation auf der Eichen- und Cecilienstraße sowie Obere BirkZur Vorlage · 18/421 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/421 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nr. 1924, der die Verkehrssituation in der Eichen- und Cecilienstraße sowie an der Oberen Birk untersucht. Der Antrag fordert eine Überprüfung der Parksituation, des Lkw-Verkehrs sowie möglicher Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Hinsichtlich der Parksituation weist die Verwaltung darauf hin, dass das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen sowie bei Unterschreitung einer Fahrbahnbreite von 3,05 Metern gesetzlich untersagt ist. Die kommunale Verkehrsraumüberwachung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Bezüglich des Schwerverkehrs zeigt eine Übersichtsmessung in der Cecilienstraße einen Anteil von 2,6 Prozent an, was mit 30 Fahrzeugen bei einem täglichen Gesamtaufkommen von 1.163 Fahrzeugen als verträglich eingestuft wird. Ein Durchfahrtsverbot oder eine Anliegerstraße sind daher nicht erforderlich.
Zur Geschwindigkeit auf der Eichenstraße wurde berichtet, dass bereits Maßnahmen wie Tempo-30-Piktogramme und Geschwindigkeitskontrollen umgesetzt wurden, deren positive Wirkung durch Messungen bestätigt wurde. Auf der Cecilienstraße ergab eine Messung im Mai 2026 ein unauffälliges Geschwindigkeitsniveau mit einem V85-Wert von 38 km/h.
Die Verwaltung plant, die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten zum Anlass für weitere Prüfungen durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zu nehmen. Es wird untersucht, ob eine Aufnahme der Stelle in den kommunalen Messplan möglich ist oder ob ein Hinweis an die Polizei zur Durchführung eigener Kontrollen erfolgen muss. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird der Stellungnahme der Verwaltung zustimmen und die Bearbeitung des Antrags abschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 21.Bürgerantrag Nr. 1928 - Sicherung des Fuß- und Radverkehrs Dorotheen-/ Venloer StraßeZur Vorlage · 18/342 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Vorlage 18/342 zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs am Knotenpunkt Dorotheenstraße und L140 Venloer Straße behandelt. Hintergrund ist ein Bürgerantrag, der auf die Verkehrssituation an dieser Kreuzung hinweist. Der Antrag regt die Aufstellung einer Stopp-Beschilderung an, da die Vorfahrt des Rad- und Fußverkehrs auf der Furt über die Dorotheenstraße nach Ansicht des Antragstellers durch den Kfz-Verkehr häufig missachtet wird.
Die Verwaltung führt aus, dass am betreffenden Knotenpunkt der Rad- und Fußverkehr auf der nördlichen Seite der Venloer Straße als Zweirichtungsverkehr geführt wird. Aktuell ist der Kfz-Verkehr beidseitig durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatz „Kreuzender Radverkehr von rechts und links“ beschildert. In den vergangenen fünf Jahren ereigneten sich an dieser Stelle zwei Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden, bei denen die Kfz-Fahrenden den Radverkehr nicht rechtzeitig wahrnahmen; Unfälle mit Beteiligung des Fußverkehrs traten nicht auf.
Um die Sichtbarkeit der Furt zu erhöhen, sieht die Verwaltung den Austausch des Schildes „Vorfahrt gewähren“ gegen ein „Stopp“-Schild als erforderlich an. Ein Beteiligungsverfahren ergab die Befürwortung dieser Maßnahme durch die Polizei sowie durch Straßen.NRW. Die verkehrliche Anordnung der Stopp-Beschilderung und der Haltelinie erfolgte bereits im Juli. Die technische Umsetzung liegt bei Straßen.NRW. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 22.Bürgerantrag Nr. 1958 & 1964 - BordsteinabsenkungenZur Vorlage · 18/412 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/412 befasst sich mit den Bürgeranträgen Nr. 1958 und Nr. 1964, welche die Überprüfung und Herstellung von Bordsteinabsenkungen an bestimmten Kreuzungen im Stadtgebiet fordern. Konkret werden die Bereiche Ernststraße/Grenzstraße sowie Sandstraße/Siegfriedstraße im Hinblick auf die Barrierefreiheit angefragt.
Die Verwaltung führt aus, dass bereits seit 2006 eine Bestandsaufnahme über fehlende Bordsteinabsenkungen vorliegt, die fortlaufend aktualisiert wird. Die genannten Kreuzungsbereiche sind in dieser Liste bereits erfasst. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die ENGI im Rahmen eines jährlichen Budgets von 50.000 Euro. Aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcen wird die vollständige Umsetzung der Liste Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Priorisierung werden Standorte bevorzugt, die von mobilitätseingeschränkten Menschen oder den entsprechenden Beiräten gemeldet wurden, sowie innenstadtnahe Straßen mit hoher Frequentierung. Die Kreuzung Ernststraße/Grenzstraße wird im Rahmen eines rotierenden Systems in den Stadtteilen bearbeitet.
Für den Bereich Sandstraße/Siegfriedstraße wird eine Priorisierung derzeit nicht vorgenommen, da dort eine bauliche Engstelle besteht, die erst bei einer künftigen Straßensanierung beseitigt werden kann. Eine entsprechende Sanierung ist im aktuellen Straßen- und Wegekonzept für den Zeitraum 202
derzeit nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 23.Bürgerantrag Nr. 1966 (anonymisiert) - Barrierefreiheit auf der KarlstraßeZur Vorlage · 18/420 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/420 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1966, der eine Verbesserung der Barrierefreiheit in der Karlstraße fordert. Der Antrag schlägt vor, die dort installierten sogenannten Krefelder-Stelen zu versetzen. Diese Poller dienen der Verkehrsberuhigung, indem sie die Fahrbahn kurzzeitig verschwenken, um einen geschützten Bereich für Fußgänger an Engstellen des Gehwegs zu schaffen. Durch die Versetzung der Stelen soll ein barrierefreies Passieren der angrenzenden Gebäude ermöglicht werden.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass die Stelen Teil eines Maßnahmenpakets aus dem Jahr 2008 sind, um das Gefährdungspotenzial für Fußgänger an Engstellen zu minimieren. Laut Fachbereich 8 sind die Gehwege in der Karlstraße zwar an einzelnen Stellen schmal, es existieren jedoch ausreichend abgesenkte Bordsteine an Gehwegüberfahrten. Dies ermögliche es Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren, die Engstellen bei Bedarf zu umgehen, sodass die Erreichbarkeit der Gebäude gewährleistet bleibt.
Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Versetzung der vorhandenen Stelen. Eine nachhaltige Verbesserung der straßenräumlichen Situation wäre nur durch einen Vollumbau möglich, der jedoch aktuell nicht geplant ist. Weitere verkehrliche Maßnahmen stehen derzeit nicht an. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Bearbeitung des Antrags im Ausschuss abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 24.Bürgerantrag Nr. 1989 Vorschlag zur Straßenbenennung in MoersZur Vorlage · 18/442 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/442 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1989, welcher einen Vorschlag zur Straßenbenennung in Moers enthält. Der Antrag sieht vor, eine Straße nach einer bestimmten Person zu benennen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen Straßenbenennungen geplant sind. Es wird jedoch festgehalten, dass bei künftigen Entscheidungen über Straßenbenennungen die eingereichten Vorschläge geprüft und bei Bedarf in die Überlegungen einbezogen werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zu diesem Vorgang damit abschließt. Es entstehen durch die Bearbeitung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Fachbereich 8.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 25.Bürgerantrag Nr. 1994 - Verkehrssituation Essenberger Straße zwischen Römerstraße und MarderwegZur Vorlage · 18/504 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/504 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag der Wählergemeinschaft FUER Moers zur Verkehrssituation in der Essenberger Straße zwischen Römerstraße und Marderweg. Die Antragstellerin fordert die Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen Marderweg und Florastraße, die Verlängerung der Tempo-30-Zone bis zur Römerstraße sowie die Einführung einer intelligenten Ampelschaltung für Linksabbieger an der Kreuzung Essenberger Straße/Römerstraße.
Die Verwaltung hat die vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass kein verkehrlicher Handlungsbedarf besteht. Eine Verkehrsbeobachtung im Zeitraum der nachmittäglichen Spitzenstunde ergab auf dem relevanten Abschnitt zwischen Florastraße und Marderweg lediglich zwei querende Fußgänger, weshalb die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges nicht belegt werden konnte.
Hinsichtlich der Geschwindigkeitsregelung stellt die Fachabteilung fest, dass für den Abschnitt zwischen Römerstraße und Marderweg keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung auf Tempo 30 vorliegen, da keine besondere Gefahrenlage oder spezifische Schutzbedarfe erkennbar sind. Die bestehende Lichtsignalanlage an der Kreuzung Römerstraße/Essenberger Straße arbeitet bereits mit einer vollverkehrsabhängigen, koordinierten Schaltung, die Verkehrsteilnehmer mittels Videodetektion erfasst und Linksabbieger aus der Essenberger Straße zeitweilig sichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Behandlung des Antrags im Ausschuss damit abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 26.Bürgerantrag Nr. 1995 - Tempo 30 auf der Homberger Straße in ScherpenbergZur Vorlage · 18/505 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/505 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nr. 1995, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Homberger Straße in Scherpenberg im Bereich zwischen Kaiserwiese und der Stadtgrenze zu Duisburg auf 30 km/h zu senken.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung an besonders schützenswerten Einrichtungen wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Zebrastreifen oder Pflegeheimen möglich ist, wobei solche Abschnitte eine Länge von 300 Metern nicht überschreiten dürfen. Nach Prüfung des betreffenden Straßenabschnitts der Homberger Straße liegen dort nach Kenntnis der Verwaltung keine derartigen Einrichtungen vor.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Prüfung, die durch einen politischen Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt ausgelöst wurde, die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges an der Mittelinsel Höhe Sparkasse/Karlsplatz festgestellt wurde. Zur Sicherung dieses Übergangs soll im Abschnitt zwischen Joachimstraße und Scherpenberger-/Karlstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt, womit die Behandlung des Bürgerantrages abgeschlossen ist. Finanzielle Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 27.Bürgerantrag Nr. 1998 - Erhöhung der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 18/499 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/499 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1998, der eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einfahrt zur Sandforter Straße fordert. Der Antragsteller regte die Anbringung eines Verkehrszeichens zur Vorfahrtsregelung an, da die aktuelle Beschilderung keine eindeutige Regelung ermögliche.
Der betreffende Bereich liegt im Einmündungsbereich der Hülddonker Straße und der Geldernsche Straße. Laut Stellungnahme der Verwaltung besteht durch die vorhandene Markierung und das Verkehrszeichen 205 StVO für den einbiegenden Verkehr auf die Geldernsche Straße grundsätzlich eine Vorfahrtsregelung. Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch vor, dass die Verkehrszeichen 205 StVO und 301 StVO als zusammenhängendes Paar angeordnet sein müssen, um die notwendige Eindeutigkeit zu gewährleisten.
Die Straßenverkehrsbehörde wird daher eine ergänzende Beschilderung für den bevorrechtigten Verkehr auf der Geldernsche Straße anordnen. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch den kommunalen Dienstleister ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR erfolgen. Über die Beschilderung hinaus sind keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen abschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 28.Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für Bürgeranträge im 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 18/266 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/266 des Büros der Bürgermeisterin enthält den Bericht des Ausschusses für Bürgeranträge über die Tätigkeit im ersten Halbjahr 2026. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 gingen insgesamt 97 Eingaben ein, von denen 82 im Ausschuss behandelt wurden. Davon wurden 76 Eingaben anonymisiert und alle 82 in öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verwaltung nahm in diesen Verfahren Stellung, wobei der Ausschuss den Ausführungen in 19 Fällen zustimmte, 58 Fälle zur Kenntnis nahm und in zwei Fällen weitere Empfehlungen aussprach.
Der Bericht listet zahlreiche behandelte Bürgeranträge auf. Themenbereiche umfassen unter anderem die Verkehrsgestaltung, wie etwa die Regelung von Wahlplakaten an Zebrastreifen oder die Prüfung von Notfalltafeln in Erholungsgebieten, sowie städtische Infrastruktur, etwa die Beschaffung von Bänken an der Kurt-Schumacher-Allee oder die Deckenbeleuchtung im Rathausfoyer. Weitere behandelte Anliegen beziehen sich auf die Straßenbenennung, die Nachrüstung von Ortseingangsschildern mit dem Zusatz „Senftstadt“ sowie die Bereitstellung von Unterkünften für Studierende.
Einige Anträge führten zu weiteren Schritten: Ein Antrag zum Analogticketverkauf der Deutschen Bahn wurde an den Hauptausschuss zur weiteren Klärung mit der Bahn sowie dem Kreis und dem Städte- und Gemeindebund überwiesen. Ein Antrag zur Prüfung von Gehwegzuständen in Moers-Meerbeck wird im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt vorgestellt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Bürgeranträge sowie den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung)
- 29.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 30.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- II.Nichtöffentliche Sitzung