Bürgerantrag Nr. 1943 – Erfahrungen im Ministerium
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1943 wird die Bürgermeisterin um Auskunft über ihre Erfahrungen in einem Ministerium gebeten, wobei insbesondere der Umgang mit Menschen thematisiert werden soll. Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die rechtliche Einordnung des Antrags erläutert.
Nach Auffassung der zuständigen Stelle handelt es sich bei den angefragten Informationen um persönliche Auskünfte der Bürgermeisterin. Da gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen lediglich Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten der Gemeinde zulässig sind, sieht die Verwaltung keinen Bezug zu kommunalen Aufgaben. In der Folge wird der Bürgerantrag formal zurückgewiesen. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.