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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1942 - Stellungnahme

18/353 16.06.2026 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 18/353 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1942. Der Antrag fordert die Bürgermeisterin dazu auf, Stellung zu Vorgängen in einem Ministerium zu beziehen, die eine Parteigenossin betreffen.

Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, in der die rechtliche Grundlage des Antrags geprüft wurde. Gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung nur dann zulässig, wenn sie Angelegenheiten der Gemeinde betreffen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Anfrage auf persönliche Auskünfte der Bürgermeisterin abzielt und somit keinen Bezug zu kommunalen Angelegenheiten aufweist. In der Folge wird der Bürgerantrag formal zurückgewiesen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Durch diese Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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