Bürgerantrag Nr. 1953 - Referentin
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/354 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1953. Der Antrag verlangt Auskunft darüber, über welchen Zeitraum die persönliche Referentin der Bürgermeisterin im Ministerium tätig war und welche Beobachtungen diese Person bezüglich des Umgangs der Ministerin mit dem Personal gemacht hat.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die Anfrage persönliche Informationen der Bürgermeisterin betrifft. Nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind jedoch nur Angelegenheiten der Gemeinde Gegenstand von Anregungen und Beschwerden, an die sich Einwohner wenden können. Da die erfragten Details nicht als Angelegenheiten der Gemeinde eingestuft werden, wird der Bürgerantrag formal zurückgewiesen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.