Vorratsvorlage: Hebesatzsatzung Grundsteuer 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 liegt dem Rat der Stadt Moers eine Vorlage zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer vor. Die Sitzungsvorlage 18/359 sieht vor, die bestehende Satzung vom 9. Dezember 2024 zu aktualisieren und durch eine neue Regelung zu ersetzen.
Je nach Ergebnis der Beratungen zum Haushalt 2026 kann eine Anpassung der Hebesätze notwendig werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung der beigefügten Satzung empfiehlt. Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, wodurch die bisherige Regelung außer Kraft tritt.
Die derzeit gültigen Hebesätze belaufen sich auf 521 v. H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, 827 v. H. für Wohngrundstücke sowie 1.377 v. H. für Nichtwohngrundstücke. Die endgültigen Werte werden nach der finalen Beschlussfassung in den Satzungstext eingetragen. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Fachbereich erstellt und unter Mitwirkung des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026kein Ergebnis hinterlegt