Vorratsvorlage: Hebesatzsatzung Gewerbesteuer 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/360 befasst sich mit der Festsetzung des Hebesatzes der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat der Stadt die Annahme der Satzung zur Festsetzung des Hebesatzes gemäß der beigefügten Anlage empfiehlt.
Derzeit beträgt der Hebesatz 495 Prozent bezogen auf den Gewerbeertrag. Die Notwendigkeit einer Neufestsetzung durch den Rat hängt von den Ergebnissen der Beratungen zum Haushalt 2026 ab. Im Falle einer Beschlussfassung soll die neue Satzung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung tritt die bestehende Hebesatzsatzung vom 15. Mai 2024 außer Kraft. Der Entwurf für den neuen Satzungstext liegt der Vorlage als Anlage bei, wobei der endgültige Hebesatz nach der Beschlussfassung entsprechend eingetragen wird.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026kein Ergebnis hinterlegt