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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1971 - Parken

18/374 16.06.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 18/374 wurde ein Bürgerantrag zum Thema Parken behandelt. Der Antrag Nummer 1971 fordert, dass die Stadt Moers den Zentralen Ordnungsdienst (ZAD) dazu anweist, gegen Fahrzeughalter vorzugehen, deren Fahrzeuge auf Privatgrundstücken so abgestellt sind, dass sie in den öffentlichen Gehweg hineinragen.

Die zuständige Fachabteilung führt dazu aus, dass ein Fahrzeug, welches von einer Privatfläche in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegt. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer so gestaltet sein, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder unvermeidbar behindert werden. Ein Hineinragen in den öffentlichen Raum kann insbesondere Fußgänger, Radfahrer sowie den fließenden Verkehr beeinträchtigen.

Sofern eine solche Beeinträchtigung vorliegt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Ahndung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die kommunale Verkehrsraumüberwachung unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Der Ausschuss für Bürgeranträge wurde vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen zum Thema abzuschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge