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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1963 - Beschilderungen

18/380 16.06.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/380 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1963 zum Thema Beschilderungen. Der Antrag hinterfragt die Entscheidung der Stadtverwaltung, bestimmte kreative Beschilderungen, wie etwa zum Schutz von Igeln, abzulehnen, da diese nicht im offiziellen Schilderverzeichnis aufgeführt seien. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Kommunen verwiesen, in denen Hinweisschilder für Tiere genutzt werden.

Die Verwaltung stellt dazu klar, dass in Deutschland nur Verkehrszeichen angeordnet und aufgestellt werden dürfen, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert sind. Der amtliche Verkehrszeichenkatalog (VzKat) umfasst alle zugelassenen Verkehrszeichen sowie deren zulässige Varianten. Die Anordnung von Zeichen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind, ist grundsätzlich unzulässig. Über die Gründe für mögliche Abweichungen in anderen Gemeinden liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließen.

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Beratungsfolge