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Sitzungsvorlage

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Wohnungsbau-Turbo") Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Vorhaben Liebigstr. 5a in Moers-Mitte

18/383 13.05.2026 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 13.05.2026 · Rat (6. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit der Bürgermeisterin, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke Liste

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Moers berät über die Erteilung einer gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB für ein Bauvorhaben in der Liebigstraße 5a in Moers-Mitte. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamiliengebäudes mit neun Wohneinheiten als Ersatzneubau für eine bestehende Bebauung. Da das Vorhaben die Grundzüge des geltenden Bebauungsplans berührt, ist im Rahmen der Regelungen zum Wohnungsbau-Turbo die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Aufgrund einer Fristproblematik wird die Entscheidung über diese Zustimmung direkt durch den Rat beantragt.

Die Fachverwaltung empfiehlt die Erteilung der Zustimmung. Nach einer planungsrechtlichen Prüfung werden keine wesentlichen Beeinträchtigungen für das Stadtbild, die Wohnverhältnisse oder den Umweltschutz festgestellt. Eine leicht erhöhte Bodenversiegelung durch zusätzliche Stellplätze wird im Hinblick auf die Schaffung von neuem Wohnraum als vertretbar bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zustimmung unter der Auflage zu erteilen, dass die weitere Gestaltung der Freiflächen mit der Fachverwaltung abgestimmt wird, um eine funktionierende Begrünung zu gewährleisten.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.05.2026
    Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit der Bürgermeisterin, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke Liste