Bürgerantrag Nr. 1969 - Überwachungskameras
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird am 16. Juni 2026 über den Bürgerantrag Nummer 1969 beraten, der die Thematik von Überwachungskameras und deren Kontrolle behandelt. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, in der sie die Zuständigkeiten erläutert.
Darin wird dargelegt, dass für das vorliegende Anliegen keine Zuständigkeit der Stadt Moers besteht. Die Verantwortung für die Angelegenheit liegt laut den Ausführungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW). Es wird daher vorgeschlagen, dass der Ausschuss die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und das Verfahren zum Bürgerantrag damit abschließt. Der Antragsteller wird gebeten, sich mit seinem Anliegen direkt an den zuständigen Landesbeauftragten in Düsseldorf zu wenden. Durch die Behandlung des Antrags entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.