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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1945 - Sandforter Straße 3-9

18/395 16.06.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 16.06.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1945 wurde die Anbringung zusätzlicher Verkehrszeichen im Bereich der Sandforter Straße 3 bis 9 beantragt, um die dortige Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen. Der Antragsteller vertrat die Ansicht, dass es sich bei der betreffenden Stelle um eine Grundstückszufahrt und nicht um eine Einmündung zweier Straßenzüge handelt.

Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass die Örtlichkeit als Einmündungsbereich zweier öffentlich gewidmeter Straßenzüge gemäß § 8 der Straßenverkehrs-Ordnung einzustufen ist. Da die geltende Vorfahrtregelung von den Verkehrsteilnehmenden nicht durchgehend wahrgenommen wird, ordnet die Straßenverkehrsbehörde Moers ergänzend das Verkehrszeichen 102 StVO auf der Hauptachse der Sandforter Straße an. Die Errichtung der Beschilderung erfolgt durch den kommunalen Dienstleister ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR; ein entsprechender Auftrag wurde bereits veranlasst. Weitere verkehrliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen, und es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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