Wohnungsbau-Turbo Anwendungsgrundsätze für den südlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 215 in Moers-Meerbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers berät über die Einführung von Anwendungsgrundsätzen für den südlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 215 in Moers-Meerbeck. Ziel ist es, Regelungen für die Anwendung des sogenannten Wohnungsbau-Turbos festzulegen, um Wohnnutzungen im straßenseitigen Erdgeschoss unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Die Verwaltung schlägt vor, durch diese Grundsätze die städtebauliche Entwicklung zu steuern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels im Ortszentrum zu sichern.
Das Konzept sieht eine Differenzierung in drei Zonen vor. In den grün gekennzeichneten Parzellen sind sowohl Ladenlokale als auch Wohnnutzungen im Erdgeschoss grundsätzlich zulässig. Die rot gekennzeichneten Bereiche, welche das zentrale Versorgungsgebiet darstellen, sollen zum Schutz bestehender Einzelhandelsstrukturen weiterhin von einer Wohnnutzung im Erdgeschoss ausgenommen bleiben. Für die orange markierten Übergangszonen sieht die Verwaltung eine Einzelfallprüfung vor. Dabei werden der Geschäftszusammenhang zu angrenzenden Ladenlokalen, die Eignung für vielfältige gewerbliche Nutzungen sowie die Dauer des bestehenden Leerstands als Entscheidungskriterien herangezogen. Mit dieser Maßnahme soll auf die Leerstandsquote in Teilen von Meerbeck reagiert und eine Stabilisierung der Nutzungsstruktur erreicht werden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen