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Sitzungsvorlage

Wohnungsbau-Turbo Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Vorhaben Moltkestraße (gegenüber Moltekstraße 2a und 2b) in Kapellen-Bettenkamp

18/418 18.06.2026 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke Liste

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers berät über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung für ein Bauvorhaben in Kapellen-Bettenkamp. Das Projekt umfasst zwei potenzielle Baugrundstücke an der Moltkestraße, gegenüber den Hausnummern 2a und 2b, auf denen die Errichtung von eingeschossigen Wohngebäuden als Einzel- oder Doppelhäuser mit Garagen vorgesehen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die Zustimmung gemäß § 36a BauGB im Rahmen der Regelungen zum Wohnungsbau-Turbo zu erteilen. Da das Vorhaben einen räumlichen Zusammenhang zur bestehenden Bebauung aufweist und einen Lückenschluss zwischen der Moltkestraße und dem vorhandenen Siedlungsbereich ermöglicht, erfüllt es die Voraussetzungen für eine Erleichterung bei Bauvorhaben im Außenbereich. Als Auflage für die Zustimmung soll die Pflanzung einer mindestens dreireihigen Hecke aus heimischen Sträuchern an der östlichen Grundstücksgrenze festgelegt werden, um einen Übergang zur Landschaft zu gestalten.

Nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird und keine Einträge in den Fundortkartierungen des LANUV vorliegen. Das Vorhaben dient der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und beeinträchtigt keine gewichtigen öffentlichen Belange.

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