Wohnungsbau-Turbo I. Grundsatzbeschluss zur Anwendung in Moers II. Übertragung von bestimmten Arten von Wohnungsbau-Turbo Fällen als Geschäfte der laufenden Verwaltung auf die Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers wird über die Anwendung des sogenannten Wohnungsbau-Turbos beraten. Die Sitzungsvorlage 18/419 schlägt vor, die Anwendung dieses Instruments gemäß spezifischen Grundsätzen in Moers festzulegen. Grundlage sind gesetzliche Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, die seit Oktober 2025 in Kraft sind und unter anderem Befreiungen von Festsetzungen der Bebauungspläne ermöglichen.
Um die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Fristen sicherzustellen, soll die Entscheidung über bestimmte Arten von Fällen als Geschäft der laufenden Verwaltung auf die Bürgermeisterin übertragen werden. Dies betrifft vor allem kleinere Vorhaben, wie den Geschosswohnungsbau mit bis zu zwölf Wohneinheiten oder den Bau von bis zu sechs Einfamilienhäusern auf bereits erschlossenen Grundstücken. Bei Projekten mit hoher städtebaulicher Bedeutung oder in sensiblen Lagen bleibt die Entscheidungskompetenz beim Ausschuss.
Die Anwendung des Instruments ist an Planungsanforderungen gebunden, die unter anderem den Anteil an sozial gefördertem Wohnraum bei größeren Vorhaben sowie ökologische Aspekte wie die Begrünung von Flächen und eine geringe Bodenversiegelung vorsehen. Bestimmte Gebiete, etwa Industriegebiete oder Naturschutzgebiete, sind von der Anwendung ausgeschlossen. Die Verwaltung wird jährlich über die als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelten Fälle berichten, wobei eine Evaluierung der Regelungen für das vierte Quartal 2028 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke Liste