Übertragung von Ermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2025 in den Wirtschaftsplan 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss setzt sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2025 in das Wirtschaftsjahr 2026 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung auseinander. Dabei geht es um einen investiven Betrag in Höhe von 69.569 Euro. Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW, welche die Übertragung von nicht ausgeschöpften Mitteln ermöglicht, um die Durchführung längerfristiger Vorhaben zu sichern.
Die Notwendigkeit dieser Übertragung ergibt sich insbesondere daraus, dass geplante Investitionen im Jahr 2025 aufgrund von Stellenvakanzen in den Bereichen des Grafschafter Museums und der Bibliothek nicht wie vorgesehen realisiert werden konnten. Durch die Übertragung soll verhindert werden, dass die zeitliche Bindung an das jeweilige Wirtschaftsjahr die Umsetzung laufender Projekte gefährdet.
Die Übertragung der Mittel führt dazu, dass im Wirtschaftsplan 2026 eine entsprechende Erhöhung der geplanten Ausgaben und Abflüsse von liquiden Mitteln erfolgt. Die sachliche Bindung an den ursprünglichen Zweck bleibt dabei grundsätzlich bestehen, wobei auch eine Verwendung für andere investive Maßnahmen möglich ist. Eine endgültige Anpassung des Betrages kann im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 erfolgen, falls sich durch noch ausstehende Buchungen Änderungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen