Bürgerantrag Nr. 1923 - Querungshilfe Kaldenhausener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/500 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt mit dem Bürgerantrag Nr. 1923, der die Einrichtung von drei Querungshilfen auf der Kaldenhausener Straße fordert. Die Verwaltung legt dazu dar, dass die Kaldenhausener Straße in der Zuständigkeit von Straßen.NRW liegt. Die Stadt Moers kann daher lediglich Stellungnahmen und Hinweise abgeben, während die Entscheidungsgewalt bei Straßen.NRW bzw. der Stadt Krefeld liegt.
Hinsichtlich der Querungshilfen wird erläutert, dass Straßen.NRW eine isolierte Umsetzung dieser Maßnahme ablehnt, da dies zu Defiziten im Radverkehr führen würde. Stattdessen wird ein umfassender Ausbau mit separaten Fuß- und Radanlagen angestrebt, wobei die Stadt Moers nicht für die Planung oder Bauleistung zuständig ist. Derzeit wird der Ausbau der Straße von Straßen.NRW aufgrund fehlender Unfallhäufungsstellen als wenig prioritär eingestuft.
Bezüglich der Auswirkungen eines geplanten Surfparks auf der Krefelder Seite sieht die Verwaltung derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da die Stadt Krefeld von verträglichen Auswirkungen ausgeht. Auch bei den Geschwindigkeitskontrollen wird darauf hingewiesen, dass diese nur punktuell wirken. Die Verwaltung stellt fest, dass die Straßenstruktur eher dazu einlädt, die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, und sieht im geplanten Straßenausbau durch Straßen.NRW eine mögliche Lösung. Der Ausschuss soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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