Bürgerantrag Nr. 1995 - Tempo 30 auf der Homberger Straße in Scherpenberg
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/505 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nr. 1995, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Homberger Straße in Scherpenberg im Bereich zwischen Kaiserwiese und der Stadtgrenze zu Duisburg auf 30 km/h zu senken.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung an besonders schützenswerten Einrichtungen wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Zebrastreifen oder Pflegeheimen möglich ist, wobei solche Abschnitte eine Länge von 300 Metern nicht überschreiten dürfen. Nach Prüfung des betreffenden Straßenabschnitts der Homberger Straße liegen dort nach Kenntnis der Verwaltung keine derartigen Einrichtungen vor.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Prüfung, die durch einen politischen Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt ausgelöst wurde, die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges an der Mittelinsel Höhe Sparkasse/Karlsplatz festgestellt wurde. Zur Sicherung dieses Übergangs soll im Abschnitt zwischen Joachimstraße und Scherpenberger-/Karlstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt, womit die Behandlung des Bürgerantrages abgeschlossen ist. Finanzielle Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht angegeben.
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