Benennung von Straßen und Plätzen Bebauungsplan Nr. 151
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/517 wird die Benennung von Straßen und Plätzen im Bereich des Bebauungsplan Nr. 151 behandelt. Der Fachbereich 8 legt hierzu vor, dass die im Planungsgebiet vorgesehene Haupterschließungsstraße sowie die zugehörigen verkehrsberuhigten Stichstraßen die Bezeichnung „Weyerstraße“ erhalten sollen.
Die Erschließung des betreffenden Planbereichs ist über eine neue öffentliche Verkehrsstraße vorgesehen. Dabei werden die Teilbereiche, die für eine Neubebauung vorgesehen sind, durch eine Verlängerung der bestehenden Weyerstraße erschlossen. Die neue Erschließungsstraße führt in nordöstlicher Richtung bis zu einer Platzanlage, die als zentrale Quartiersmitte für das Baugebiet fungieren soll. Von diesem Platzbereich aus erschließt ein weiterer öffentlicher Stichweg eine Stellplatzanlage im nordöstlichen Teil des Grundstücks. Die neue Straße bildet zudem im Süden den Anschluss an die Hülsdonker Straße. Die Benennung der Planstraße erfolgt in Fortführung der bereits vorhandenen Straße unter dem Namen „Weyerstraße“.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Für die Maßnahme der Straßenbenennung sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Vorlage ist für eine Vorberatung im zuständigen Ausschuss am 24. September 2026 sowie für eine Entscheidung im Rat am 14. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend