Bürgerantrag Nr. 2000 - Mitglieder des Ausschusses für Bürgeranträge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/523 liegt dem Ausschuss für Bürgeranträge ein Bürgerantrag der Nummer 2000 vor. Der Antrag thematisiert das Rederecht der Mitglieder des Ausschusses sowie der Gemeindevertreter. In der Begründung wird angeführt, dass die Mitglieder der Gremien neben ihren Verwaltungsaufgaben auch über organschaftliche Rechte verfügen. Als Repräsentanten der Bevölkerung umfasst dies das Recht, über Abstimmungsgegenstände zu beraten und das Rederecht auszuüben. Der Text beschreibt die Gremien als Foren für die Interessendarstellung und Interessenvermittlung, in denen der Austausch unterschiedlicher Positionen und Meinungen stattfindet.
Unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird dargelegt, dass die Verwaltung nicht befugt ist, den Rats- und Ausschussmitgliedern Vorgaben zu deren Äußerungen zu erteilen. Die Verantwortung für die Reaktion auf das Sitzungsgeschehen liege bei der jeweiligen Sitzungsleitung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen damit abschließt. Es entstehen durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage wurde vom Büro der Bürgermeisterin erstellt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026anstehend