Bürgerantrag Nr. 2004 - Livestream Ausschuss für Bürgeranträge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/527 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 2004, welcher die Einführung eines Livestreams für die Sitzungen des Ausschusses fordert. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Einführung einer regelmäßigen Liveübertragung für diesen Ausschuss derzeit nicht empfiehlt.
Als wesentliches Argument führt die Verwaltung die zu erwartenden Kosten an, die sich auf etwa 1.500 Euro pro Sitzung belaufen könnten, zuzüglich des zusätzlichen personellen und organisatorischen Aufwands. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Bürgeranträge primär eine filternde und weiterleitende Funktion besitzt, während die inhaltliche Beratung der Anträge in den zuständigen Fachausschüssen stattfindet. Ein zusätzlicher Informationsgewinn durch eine Übertragung wird daher als begrenzt eingestuft. Aktuell werden lediglich die Sitzungen des Rates live übertragen, da dieser die abschließenden Entscheidungen trifft.
Die Verwaltung betont, dass die Öffentlichkeit der Sitzungen weiterhin gewährleistet bleibt und Sitzungsunterlagen sowie Beratungsergebnisse über das Ratsinformationssystem abrufbar sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung der Eingabe damit abgeschlossen ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Ablehnung der Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
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