Bebauungsplan Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße) I.Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 18/556 des Fachbereichs 6 sieht Änderungen am Bebauungsplan Nr. 247 in Moers-Repelen (Pattbergstraße) vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll beschließen, den Geltungsbereich des Plans zu erweitern, um eine Fläche nördlich der Pattbergstraße einzubeziehen. Diese Erweiterung um einen etwa neun Meter breiten Korridor ist notwendig, um die in einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie ermittelten Varianten für einen neuen Fuß- und Radweg rechtlich zu berücksichtigen. Ziel ist ein Lückenschluss zwischen dem bestehenden Wegenetz und dem Anschluss an den Bahnhaltepunkt Repeles.
Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Zusammenlegung zweier Betriebsstätten der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG). Das Vorhaben sieht vor, das Abfallbereitstellungslager an der Pattbergstraße um die Bereiche der Straße Im Meerfeld zu ergänzen und die Standorte zu integrieren. Geplant sind die Anpassung des Standorts an betriebliche Anforderungen sowie die Sicherung technischer Anlagen, wobei Bedarf an Lager-, Werkstatt-, Büro- und Sozialflächen sowie Stellflächen für Fahrzeuge besteht. Bestehende Regenrückhaltebecken und Waldflächen sollen weitgehend erhalten bleiben.
Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Die Planunterlagen sollen drei Wochen lang im Internet sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ einsehbar sein; eine Informationsveranstaltung vor Ort ist vorgesehen. Da die angestrebte Entwicklung nicht vollständig mit dem aktuellen Flächennutzungsplan übereinstimmt, ist ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
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