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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 19.09.2024
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendzentrums Eick Berichterstatterinnen: Frau Angelina Hamaczek und Frau Katharina Bettermann
- 6.Tagesstättenbedarfsplan 2024 - 2027Zur Vorlage · 17/1666 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1666 des Fachbereichs 10 legt den Tagesstättenbedarfsplan 2024–2027 für die Stadt Moers vor. Das Dokument beschreibt die Bedarfe und Angebote der Kindertagesbetreuung sowie die geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Grundlage der Planung ist der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen, der durch Zuzüge und Geburtenraten begründet wird. Gleichzeitig thematisiert der Plan die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel in der Branche, wobei auf Studien für Westdeutschland und Nordrhein-Westfalen verwiesen wird.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, den Plan in der vorliegenden Form zu beschließen. Zudem wurde der Verwaltung beauftragt, zeitnah über Planungsänderungen und Maßnahmen zu berichten sowie zum Beginn des Kindergartenjahres aktuelle Versorgungsquoten darzustellen. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 21. November 2024 und im Hauptausschuss am 27. November 2024 vor, bevor der Rat am 4. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum schulpflichtigen Alter erfordert Haushaltsmittel für den Ausbau sowie für den späteren Betrieb der Plätze. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind mit Herausforderungen verbunden. Die genauen Betriebskostenzuschüsse sind derzeit nicht bezifferbar, da diese nach dem Kinderbildungsgesetz von den gewählten Gruppenformen und Betreuungszeiten abhängen. Die Festlegung der Betreuungszeiten erfolgt bedarfsabhängig im Rahmen der Jugendhilfeplanung und ist von der jeweiligen Trägerschaft abhängig.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Rat (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 27.11.2024 · Hauptausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 7.Aufnahme von Kindertageseinrichtungen als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung und Verteilung des LandeszuschussesZur Vorlage · 17/1663 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Moers soll darüber entscheiden, 18 Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 als sogenannte plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufzunehmen. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Landeszuschüsse an diese Einrichtungen weiterzuleiten, sofern die Weitergewährung der Mittel durch das Land NRW sichergestellt ist. Die Grundlage für diese Förderung bildet das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, welches Einrichtungen mit einem hohen Bedarf an Sprachförderung oder besonderem Unterstützungsbedarf finanziell unterstützt.
Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf einer Auswertung der Kinderbetreuungssituation. Zehn Kindertageseinrichtungen wurden identifiziert, die sowohl in den Bereichen Einkommensarmut als auch bei der Verwendung nicht deutscher Sprache in der Familie hohe Anteile aufweisen. Acht weitere Einrichtungen erfüllen jeweils mindestens eines der beiden Kriterien. Für die acht zuletzt genannten Einrichtungen ist ein Zuschuss von jeweils 33.250 Euro vorgesehen. Die verbleibenden zehn Einrichtungen sollen die restlichen Landesmittel zu gleichen Teilen erhalten, was einem voraussichtlichen Betrag von etwa 40.000 Euro pro Einrichtung entspricht.
Da die endgültige Berechnungsgrundlage des Landes für das Kindergartenjahr 2025/2026 noch nicht vorliegt, wurde für die Planung eine Fortschreibungsrate von 2 Prozent angenommen. Dies führt zu einer voraussichtlichen Gesamtsumme der Landeszuschüsse von circa 666.000 Euro. Die Arbeitsgruppe 78 Kindertagesbetreuung hat diese Neubewertung bereits geprüft und empfiehlt den Beschluss, um den Trägern frühzeitig Planungssicherheit zu ermöglichen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich aus dieser Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 8.Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Kindertagespflege"Zur Vorlage · 17/1684 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1684 des Fachbereichs 10 sieht die Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe zum Thema Kindertagespflege vor. Hintergrund der Initiative sind Anliegen von Kindertagespflegepersonen, die im Rahmen von Ausschusssitzungen und nachfolgenden sozialraumbezogenen Treffen der Verwaltung vorgebracht wurden. Dabei wurde der Wunsch nach einem verbesserten Austausch mit der Verwaltung sowie nach mehr Transparenz bei Entscheidungen zu gesetzlichen Grundlagen, der Finanzierung und administrativen Abläufen geäußert.
Die Verwaltung empfiehlt, statt einer Erweiterung der bestehenden Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII eine eigenständige Arbeitsgruppe zu bilden. Da die bestehende Arbeitsgemeinschaft gesetzlich auf die Träger der freien Jugendhilfe und geförderter Maßnahmen beschränkt ist, könnten Kindertagespflegepersonen dort nicht als Mitglieder teilnehmen. Die neue Arbeitsgruppe soll die Perspektiven der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen und der öffentlichen Verwaltung in einem Gremium zusammenführen.
Die geplante Arbeitsgruppe soll aus Vertretern der Kindertagespflegepersonen und Vertretern der Verwaltung bestehen. Geplant ist, dass aus jedem Sozialraumteam jeweils eine Kindertagespflegeperson als ständiges Mitglied sowie eine Vertretung gewählt werden. Seitens der Verwaltung sollen zwei Personen, die Gruppenleitung der Kindertagespflege sowie eine Fachberaterin, als ständige Mitglieder teilnehmen. Die Leitung und Geschäftsführung der Arbeitsgruppe soll durch die Verwaltung erfolgen. Die Ergebnisse der Gruppe sollen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII als Empfehlung zugeführt werden können. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 9.Modellprojekt "Schule plus I" - Poolprojekt SchulbegleitungZur Vorlage · 17/1677 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1677 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Umsetzung des Modellprojekts „Schule plus I“. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Poolprojekt zur Schulbegleitung, das darauf abzielt, strukturelle Barrieren abzubauen, die Verwaltung zu entlasten und die inklusive Bildung zu fördern. Hintergrund der Vorlage sind die gestiegenen Kosten für individuelle Schulbegleitungen, die von 1,6 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 3,1 Millionen Euro im Jahr 2023 angestiegen sind.
Für das Pilotprojekt, das an zwei Grundschulen durchgeführt werden soll, ist die Nutzung einer jährlichen Inklusionspauschale in Höhe von 186.503 Euro vorgesehen. Die Mittel sind im entsprechenden Produktbereich in ausreichender Höhe veranschlagt. Zudem wird geprüft, ob weitere Mittel aus der Eingliederungshilfe sowie eine Refinanzierung durch das Kreissozialamt genutzt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Schulausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss der Verwaltung die Umsetzung des Projekts empfehlen. Die Beratungsfolge der Vorlage ist für den November 2024 in den genannten Ausschüssen sowie für eine Entscheidung im Rat am 4. Dezember 2024 angesetzt. Ein neues Konzept dient als Grundlage für die Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Rat (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers und des Einzelratsmitgliedes Friesz
- 27.11.2024 · Hauptausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 18.11.2024 · Schulausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossenBei einer Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 10.Stellenplan 2025 für den Bereich der JugendhilfeZur Vorlage · 17/1636 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1636 umfasst die vorgeschlagenen Änderungen am Stellenplan 2025 für den Bereich der Jugendhilfe in Moers. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage wurde von der Verwaltung ein Null-Stellenplan aufgestellt, der keine Neuschaffungen vorsieht. Etwaige Bedarfe sollen durch Aufgabenkritik oder Umorganisationen innerhalb der Fachbereiche gedeckt werden.
Im Bereich der tariflich Beschäftigten ist die Einsparung einer halben Stelle in der Entgeltgruppe 5 vorgesehen, da diese im Bereich der Frühen Hilfen nicht mehr benötigt wird. Parallel dazu sind mehrere Anhebungen von Stellen in höhere Entgeltgruppen geplant. Diese Anpassungen resultieren aus Stellenbewertungen, die auf Antrag der Beschäftigten durchgeführt wurden. Zu den betroffenen Positionen gehören unter anderem Aufgaben im Qualitätsmanagement der Jugendhilfe, Leitungsfunktionen in Kindertageseinrichtungen sowie Tätigkeiten in der Verwaltung der Kindertagespflege und der Koordinierungsstelle für Jugendhilfe im Strafverfahren.
Der Jugendhilfeausschuss berät über die vorliegenden Änderungen, während der Rat der Stadt die Anpassungen zur Kenntnis nimmt. Die endgültige Beschlussfassung zu den Stellenplanänderungen ist im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Rat (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis:
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 11.Antrag des Beirates für ältere Menschen "Besitz- und bespielbare Stadt" vom 19.01.2023Zur Vorlage · 17/1555 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers wird über den Verzicht auf die Erstellung eines separaten Konzeptes zur „besitz- und bespielbaren Stadt“ beraten. Auf Empfehlung des Beirates für ältere Menschen sowie der Sozial- und Jugendhilfeausschüsse soll die Verwaltung beauftragt werden, die Umsetzung weiterer Maßnahmen unter Einbeziehung fachlich relevanter Bereiche zu prüfen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die entsprechenden Themen bereits in bestehende Prozesse integriert sind. So werden im Rahmen des Handlungskonzeptes für seniorengerechte Quartiere Stadtteilspaziergänge durchgeführt, um Bedarfe an Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu ermitteln. Zudem liefert die Plätzestudie Moers Empfehlungen zur Erweiterung von Sitz- und Spielangeboten in der Innenstadt, um die Nutzungsvielfalt und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Darüber hinaus wird auf den im November 2023 beschlossenen Spielflächenbedarfsplan verwiesen, der die Planung und Qualität von Spielflächen im Stadtgebiet regelt. Die Verwaltung prüft zudem die fachbereichsübergreifende Umsetzung von Maßnahmen, wie etwa farbliche Gestaltungen von Wegen zu Freizeitangeboten. Da das Thema durch die laufende fachplanerische Arbeit in verschiedenen Gremien bereits behandelt wird, wird die Erstellung eines eigenständigen Konzepts als nicht erforderlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Rat (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Sozialausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 07.11.2024 · Beirat für ältere Menschen (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 12.Öffentlicher Grünzug Wupperstraße, B-Plan 325Zur Vorlage · 17/1561 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1561 des Fachbereichs 6 enthält den Entwurf zur Freiraumgestaltung des öffentlichen Grünzugs Wupperstraße im Rahmen des Bebauungsplans 325 in Moers-Kapellen. Die Planung sieht die Gestaltung von zwei Spielplatzbereichen sowie wegbegleitender Spielmöglichkeiten vor, wobei die Ergebnisse einer Kinderbeteiligung in die Ausarbeitung eingeflossen sind. Der Spielplatz an der Wupperstraße ist für Kinder im Alter von einem bis acht Jahren vorgesehen und umfasst unter anderem eine Sandspielfläche mit einem Spielschiff, eine Inklusions-Sandbaustelle sowie eine Dreifachschaukel. Der Spielplatz am Spielhaus Kapellen richtet sich an Kinder zwischen acht und 14 Jahren und beinhaltet eine Spielkombination mit einem Baumhaus sowie ein Drehspiel.
Zusätzlich sind zwischen den beiden Spielplätzen ein Balancierparcours, eine Slackline und ein barrierefreies, im Boden eingelassenes Trampolin geplant. Im Südwesten des Neubaugebiets sollen Wiesen- und Gehölzflächen entwickelt sowie ein 1,50 Meter breiter wassergebundener Weg mit Schotterrasenbanketten angelegt werden. Eine Ballspielwiese wird aus Immissionsschutzgründen in Richtung der Grenze des Landschaftsschutzgebietes verschoben und mit neuen Toren sowie Bodenmodellierungen ausgestattet. Die Maßnahme umfasst zudem die Schaffung von neun Pkw-Stellplätzen für die Kleingartenanlage mit versickerungsfähigem Pflaster sowie die Pflanzung von sechs neuen Bäumen.
Die Gesamtkosten der Umsetzung belaufen sich auf 642.600 Euro, wobei ein Eigenanteil von 42.840 Euro anfällt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt den Entwurf vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses beschließt und die Verwaltung mit der weiteren Planung und baulichen Umsetzung beauftragt. Die entsprechenden Entscheidungstermine sind für den 14. November und den 21. November 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 13.Freiraumplanung Solimare, Vorlage 17/1674
- 14.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/1651 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat einen Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen vorgelegt, die durch verschiedene Förderprogramme finanziert werden. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Ausschüsse für Schule, Jugendhilfe sowie Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften über den aktuellen Stand der laufenden Projekte und deren Rahmenbedingungen.
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 202
0“ stehen der Stadt Moers rund 9,37 Millionen Euro für Baumaßnahmen zur Verfügung, wobei die Frist für den Verwendungsnachweis im Dezember 2024 endet. Ebenso werden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) aufgeführt. Während Kapitel 1 der Förderung Investitionen in Höhe von etwa 7,08 Millionen Euro umfasst, sieht Kapitel 2 eine Fördersumme von rund 6,69 Millionen Euro für die Schulinfrastruktur vor. Für die Maßnahmen aus Kapitel 1 muss der Nachweis der Mittelverwendung bis Ende 2024 erfolgen, während für Kapitel 2 die Abnahme bestimmter Bauabschnitte bis zum 31. Dezember 2025 erforderlich ist.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Photovoltaikanlagen. Auf Basis einer abgeschlossenen Machbarkeitsstudie werden im Rahmen des Programms „progres.nrw 2023“ neue Standorte, darunter eine Grundschule in Hülsdonk und eine Sportanlage in Repelen, berücksichtigt. Zudem informiert die Vorlage über den Belastungsausgleich G9 zur Finanzierung von Investitionen an Gymnasien infolge von Schulrechtsänderungen. Die entsprechenden Mittel werden für geplante Erweiterungsmaßnahmen am Adolfinum eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.11.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 18.11.2024 · Schulausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 15.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/1654 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1654 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zu Baumaßnahmen an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und liegt zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Gegenstand der Vorlage sind zwei konkrete Projekte im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Zum einen wird der Stand der Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19 dargelegt. Zum anderen umfasst der Bericht Informationen zum Neubau der Kindertageseinrichtung am Achterrathsfeld.
Die finanziellen Auswirkungen der genannten Maßnahmen werden im Rahmen der beigefügten Sachstandsberichte aufgeführt. Die Vorlage wurde im November 2024 durch die zuständige Betriebsleitung sowie den Ersten Beigeordneten erstellt, um die laufenden Bauprojekte in den entsprechenden Ausschüssen zu präsentieren.
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Beratungsfolge
- 25.11.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 21.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 16.Berichterstattung für den Rat
- 17.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 18.Anträge und Anfragen von Mitgliedern