Heranziehungsverfahren gemäß § 23 Abs. 2 WVG Deichverband Duisburg Xanten: Erweiterung des Verbandsgebietes - Kenntnisnahme der Einwendung der Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/541 des Fachbereichs 6 befasst sich mit dem Heranziehungsverfahren gemäß § 23 Abs. 2 WVG zur Erweiterung des Verbandsgebietes des Deichverbandes Duisburg-Xanten. Der Deichverband, ein Wasser- und Bodenverband mit der Aufgabe des Hochwasserschutzes durch Deichbau und -unterhaltung, plant eine Aktualisierung der äußeren und inneren Verbandsgrenzen. Begründet wird dies mit der ständigen Veränderung der Geländehöhen infolge von Bergsenkungen.
Von der geplanten Erweiterung sind auch Grundstücke im Norden der Stadt Moers betroffen, die sich größtenteils nördlich der A42 befinden. Im Rahmen des Verfahrens können Grundstückseigentümer in Überflutungsgebieten als Mitglieder herangezogen werden, sofern sie Vorteile aus den Verbandsaufgaben erwarten oder Maßnahmen des Verbandes dulden müssen. Die Kosten der Aufgabenerfüllung werden auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Die Unterlagen zum Verfahren lagen im Zeitraum vom 25. Oktober bis zum 25. November 2021 in verschiedenen Kommunen aus, darunter auch in Moers. Die Stadt Moers hat im Rahmen der Auslegungsfrist eine Einwendung gegen die Erweiterung des Verbandsgebietes vorgebracht. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt, der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie der Rat der Stadt Moers diese Einwendung der Stadt zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 07.02.2022Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 27.01.2022Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen