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Sitzungsvorlage

Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2021 in den Haushalt 2022

17/597 06.04.2022 Fachbereich 2

🟢 Beschlossen 06.04.2022 · Rat (12. Sitzung) · Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/597 des Fachbereichs 2 regelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2021 in das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 22 der Kommunalhaushaltsordnung (KomHVO) sind solche Übertragungen vorgesehen, wenn Haushaltsansätze am Ende eines Jahres nicht vollständig in Anspruch genommen wurden, die Mittel im Folgejahr jedoch weiterhin benötigt werden. Dies dient dazu, die Durchführung von Vorhaben, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, sicherzustellen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss und der Rat der Stadt die Übertragungen mit folgenden Endbeträgen zur Kenntnis nehmen: Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen belaufen sich auf 3.588.312,93 Euro, während die investiven Übertragungen eine Summe von 123.817.773,23 Euro umfassen. Die Verwaltung hat die Notwendigkeit dieser Mittel in allen Fachbereichen überprüft. Im investiven Bereich wurden 2,1 Millionen Euro bewusst nicht übertragen, da diese für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden.

Die Übertragung führt dazu, dass die entsprechenden Mittel im Folgejahr zur Verfügung stehen, was eine Veränderung der Haushaltspositionen im Ergebnis- und Finanzplan des Jahres 2022 bedeutet. Während die Übertragung im Ergebnisplan zu einer Ergebnisverschlechterung im neuen Haushaltsjahr führt, resultiert im Finanzplan ein höherer Abfluss liquider Mittel, der durch die Kreditermächtigung der Vorjahre gedeckt wird. Die sachliche Bindung an den ursprünglichen Zweck bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

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