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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 225 der Stadt Moers, Hülsdonk (Sondergebiet Hülsdonker Straße) - Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre

17/721 28.09.2022 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Moers plant die Aufstellung einer Veränderungssperre für das Sondergebiet Hülsdonker Straße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 225. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die entsprechende Satzung zu beschließen. Die Sperre umfasst Teile der Gemarkungen Hülsdonk und Moers, konkret verschiedene Flurstücke in den Fluren 2 und 13.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 225 ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die verträgliche Einbettung des Sondergebiets in die angrenzende Wohnnutzung sowie die Steuerung von Art und Umfang des Einzelhandels. Zudem sollen Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung berücksichtigt werden. Die Veränderungssperre dient dazu, die städtebaulichen Ziele abzusichern, da für das betreffende Gebiet Bauanträge vorliegen, die unter anderem Erweiterungen von Verkaufsflächen vorsehen. Diese Vorhaben stehen im Widerspruch zu den Zielen des laufenden Bebauungsplanverfahrens.

Im Geltungsbereich der Sperre dürfen keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenso sind wesentliche, nicht genehmigungspflichtige Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die bereits baurechtlich genehmigt sind oder deren Ausführung vor Inkrafttreten hätte beginnen dürfen, bleiben von der Sperre unberührt. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und ist auf zwei Jahre befristet.

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