Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Moers in der Fassung der Bekanntmachung der 5. Änderung vom 18.01.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/753 des Fachbereichs 10 sieht eine Änderung der Jugendamtsatzung der Stadt Moers vor. Ziel der Anpassung ist es, die rechtliche Grundlage zu schaffen, um Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellen zu können.
Nach aktuellem Stand regeln die spezifischen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) die Besetzung des Jugendhilfeausschusses so abschließend, dass die bisherige Praxis des Rates, Fraktionen ohne Sitz im Ausschuss beratende Mitglieder entsenden zu lassen, rechtlich nicht durch die Satzung gedeckt war. Eine entsprechende Rechtsprechung bestätigte, dass die Sondervorschriften des Jugendhilferechts die allgemeinen Bestimmungen der Gemeindeordnung verdrängen.
Durch die vorgeschlagene Änderung des § 4 der Jugendamtssatzung soll die Liste der beratenden Mitglieder um den Punkt „n“ erweitert werden. Dies ermöglicht es den im Rat vertretenen Fraktionen, beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Eine rechtliche Prüfung durch das Büro des Bürgermeisters ergab, dass diese Erweiterung des Personenkreises in der Satzung zulässig ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 15.09.2022Abstimmungsergebnis:einstimmig