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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 05.05.2022
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes Bericht von Frau Speier und Frau Welter
- 6.Projektvorstellung "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" Bericht von Frau Ujma, Fachwerk Kreis Wesel GgmbH
- 7.Sparpotentiale Nachtabschaltung/Eishalle
- 8.Moerser Ferienaktion 2022 und Planungen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 17/723 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/723 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Bilanz der Moerser Ferienaktion (MoFA) 2022 sowie der Planung für das Folgejahr. Die MoFA wurde im Zeitraum vom 27. Juni bis zum 15. Juli 2022 als alternative Maßnahme zu den Tummelferien durchgeführt, da die Planung der regulären Ferien aufgrund der damaligen Coronasituation kurzfristig erfolgte. An elf Aktionsorten im Stadtgebiet wurden insgesamt 1.470 Betreuungsplätze für die ersten drei Sommerferienwochen bereitgestellt. Die Auslastung der Plätze lag bei 73 Prozent, was 1.075 Belegungen entsprach.
An der Umsetzung beteiligten sich neben städtischen Mitarbeitenden auch freie Träger sowie die evangelische Kirchengemeinde in Eick. Die Betreuung umfasste verschiedene Angebote wie Sport, Kreativworkshops und Ausflüge. Im Rahmen der Kooperation mit der Flüchtlingshilfe konnten zudem rund 30 Kinder aus der Ukraine angemeldet werden. Die Teilnahmegebühr belief sich auf 20 Euro pro Woche, wobei ein ermäßigter Satz von 10 Euro zur Verfügung stand.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Ferienaktion 2022 zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die 50. Ausgabe der Tummelferien im Jahr 2023 aufzunehmen. Aufgrund des hohen Planungsaufwandes für das Jubiläumsjahr sollen die Vorbereitungen frühzeitig beginnen. Sollte eine Durchführung der Tummelferien nicht möglich sein, bleibt die Durchführung der MoFA als Alternative vorgesehen. Die finanziellen Mittel für die Maßnahmen sind im Haushalt eingestellt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 9.Auswertung des Bewerbungsverfahren um die Trägerschaft für das Jugendzentrum NordZur Vorlage · 17/722 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Trägerschaft für das Jugendzentrum Nord ab dem 1. Januar 2023 an die AWO KV Wesel e.V. zu vergeben. Grundlage für diese Empfehlung ist die Auswertung eines Bewerbungsverfahrens, an dem insgesamt drei Träger teilnahmen: die AWO KV Wesel e.V., der CEC-Connect e.V. sowie die FachWerk Kreis Wesel gGmbH.
Im Rahmen der Prüfung der Eignungskriterien erfüllte die AWO KV Wesel e.V. als einzente Bewerbung alle geforderten Voraussetzungen. Dazu gehörten unter anderem die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, Referenzen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, ein Nachweis über ein Qualitätsmanagement sowie die Einhaltung tariflicher Vorgaben. Die Bewerbung des CEC-Connect e.V. erfüllte vier der fünf Kriterien, während die FachWerk Kreis Wesel gGmbH drei Kriterien erreichte.
Bei der Bewertung der eingereichten Konzepte nach einer festgelegten Matrix wurden unterschiedliche Schwerpunkte identifiziert. Während die Konzepte des CEC-Connect e.V. und der FachWerk Kreis Wesel gGmbH in fachlichen Teilbereichen hohe Punktzahlen erzielten, hob die Verwaltung bei der AWO KV Wesel e.V. die vollumfängliche Eignung, die langjährige Erfahrung in der lokalen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Verankerung in den kommunalen Gremienstrukturen hervor. Die Verwaltung plant, das fachliche Konzept im Rahmen künftiger Vertragsgespräche gemeinsam mit dem empfohlenen Träger inhaltlich zu optimieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:MehrheitlichBei 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:MehrheitlichBei 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung - 10.Auswertung des Bewerbungsverfahren um die Trägerschaft für das Jugendzentrum NordZur Vorlage · 17/722 1. Ergänzung · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/722 1. Ergänzung des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Auswertung des Bewerbungsverfahrens um die Trägerschaft für das Jugendzentrum Nord. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Trägerschaft an die AWO KV Wesel e.V. zu vergeben.
Die vorliegende Ergänzung korrigiert einen Fehler in der ursprünglichen Bewertung der eingegangenen Konzepte. In der vorangegangenen Auswertung wurde die geplante Nutzung eines Minecraft-Servers für die aufsuchende Arbeit fälschlicherweise dem Träger CEC-Connect e.V. zugeordnet. Tatsächlich wurde diese Methode im Konzept der FachWerk Kreis Wesel gGmbH beschrieben. Durch diese Korrektur erhöht sich die Punktzahl der FachWerk Kreis Wesel gGmbH im fachlichen Teil um einen Punkt auf insgesamt 17 Punkte, wodurch das Endergebnis mit 26 Punkten nun punktgleich mit dem Angebot des CEC-Connect e.V. ausfällt.
Trotz der angepassten Punktverteilung bleibt die Empfehlung der Verwaltung unverändert. Die AWO KV Wesel e.V. erreicht ein Gesamtergebnis von 17 Punkten, wird jedoch als einziger Träger aufgrund des vollumfänglichen Nachweises der Eignung sowie der vorhandenen Expertise in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Verankerung in kommunalen Gremienstrukturen favorisiert. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen hervor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 11.Antrag der Interessengemeinschaft Dritte Bank „Keine Ausschreibung sozialer und erzieherischer Dienstleistungen nach dem Vergaberecht in Moers“ ursprüngliche Vorlagen-Nrn. 16/1700 sowie 16/1867Zur Vorlage · 17/790 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/790 befasst sich mit dem Antrag der Interessengemeinschaft Dritte Bank zur Frage, ob soziale und erzieherische Dienstleistungen in Moers nach dem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen. Der Sachverhalt geht auf einen Antrag aus dem Jahr 2017 zurück, dessen rechtliche Klärung aufgrund interner Abstimmungsprozesse zwischen dem Jugendamt, der zentralen Ausschreibungsstelle, dem Justitiariat und der örtlichen Rechnungsprüfung über mehrere Jahre andauerte.
Nach Konsultation externer Rechtsberatung und unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes wurde festgestellt, dass jugendhilferechtliche Leistungen im Bereich des sozialrechtlichen Dreiecks sowie der Zuwendungsförderung grundsätzlich nicht der Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht unterliegen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass bei der Vergabe von reinen Zuwendungen keine rechtliche Verpflichtung zur Ausschreibung besteht, sofern die Stadt keine einklagbaren Vorgaben an die Träger macht.
Dennoch wird betont, dass die Vergabe nicht willkürlich erfolgen darf. Um Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten, soll bei der Vergabe von Fördermitteln künftig ein Verfahren angewandt werden, das sich analog an einem Verhandlungsverfahren orientiert. Dabei müssen die Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Diskriminierungsfreiheit gewahrt und die Entscheidungen ausreichend dokumentiert werden. Der Jugendhilfeausschuss behält seine Mitwirkungsrechte bei der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig zur Kenntnisnahme
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig zur Kenntnisnahme - 12.Verlängerung des Mietvertrages zwischen der Stadtbau Moers GmbH und der Stadt Moers für die Räume Am Jungbornpark 169 in 47445 Moers (SRT Nord)Zur Vorlage · 17/719 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/719 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Verlängerung des Mietvertrages zwischen der Stadt Moers und der Stadtbau Moers GmbH für die Räumlichkeiten des Sozialraumteams Nord am Jungbornpark 169. Der aktuelle Mietvertrag endet zum 31. Oktober 2022. Es wird vorgeschlagen, das Mietverhältnis für den Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2032 fortzuführen.
Die geplante Vertragsverlängerung sieht zwei Bestandteile einer Mieterhöhung vor. Zum einen erfolgt eine Anpassung der Nettokaltmiete aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Da der Index seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 um 13,31 % gestiegen ist, erhöht sich die monatliche Nettokaltmiete von 2.569,44 € auf 2.911,43 €.
Zum anderen ist eine zeitlich auf zehn Jahre befristete Erhöhung zur Kompensation von Renovierungsmaßnahmen vorgesehen. Diese Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Böden, der Wände sowie der Küchenzeile. Die Kosten für die Sanierung und die Finanzierung belaufen sich auf monatlich 425,87 €. Nach Ablauf der zehn Jahre reduziert sich der Mietzins wieder um diesen Betrag.
Durch die Zusammenführung beider Anpassungen steigt die monatliche Kaltmiete auf insgesamt 3.337,30 €. Dies führt über die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 92.143,20 €. Die Abwicklung der Angelegenheit erfolgt über das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Moers. Der Jugendhilfeausschuss sollte die Verlängerung zur Kenntnis nehmen, während der Hauptausschuss über den Beschluss entscheidet.
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- 21.09.2022 · Hauptausschuss (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 13.Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Moers in der Fassung der Bekanntmachung der 5. Änderung vom 18.01.2010Zur Vorlage · 17/753 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/753 des Fachbereichs 10 sieht eine Änderung der Jugendamtsatzung der Stadt Moers vor. Ziel der Anpassung ist es, die rechtliche Grundlage zu schaffen, um Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellen zu können.
Nach aktuellem Stand regeln die spezifischen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) die Besetzung des Jugendhilfeausschusses so abschließend, dass die bisherige Praxis des Rates, Fraktionen ohne Sitz im Ausschuss beratende Mitglieder entsenden zu lassen, rechtlich nicht durch die Satzung gedeckt war. Eine entsprechende Rechtsprechung bestätigte, dass die Sondervorschriften des Jugendhilferechts die allgemeinen Bestimmungen der Gemeindeordnung verdrängen.
Durch die vorgeschlagene Änderung des § 4 der Jugendamtssatzung soll die Liste der beratenden Mitglieder um den Punkt „n“ erweitert werden. Dies ermöglicht es den im Rat vertretenen Fraktionen, beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Eine rechtliche Prüfung durch das Büro des Bürgermeisters ergab, dass diese Erweiterung des Personenkreises in der Satzung zulässig ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 14.Überplanmäßige Ausgabe für den Spielplatz Walter-Karentz-StraßeZur Vorlage · 17/741 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/741 des Fachbereichs 6 sieht eine überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Spielplatzes in der Walter-Karentz-Straße vor. Hintergrund ist die Notwendigkeit, die Garten- und Landschaftsbauarbeiten in diesem Jahr auszuschreiben, da die bestehenden Spielgeräte aus dem Jahr 2002 aufgrund eines Pilzbefalls zeitnah abgängig sind. Für diese Maßnahmen wurden im aktuellen Haushalt bisher keine Mittel bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Mittel aus zwei bestehenden Haushaltsstellen zu decken. Zum einen sollen 110.000 Euro aus Restmitteln des Projekts Kirschenallee/Römerstraße umgebucht werden, da dort nach Abschluss des Ausbaus ein Überschuss verbleibt. Zum anderen sollen 122.000 Euro aus dem Projekt zur Aufwertung der Waldfläche Meisbüschchen übertragen werden. Die Vorverlegung der Arbeiten am Spielplatz Walter-Karentz-Straße erfolgte in Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro.
Die geschätzten Investitionskosten für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten belaufen sich auf etwa 225.000 Euro, während die Summe der vorgeschlagenen Umbuchungen 232.000 Euro beträgt. Die laufenden jährlichen Kosten für die Fläche von circa 2.500 Quadratmetern bleiben durch die Neuausstattung unverändert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und dem Hauptausschuss sowie dem Rat die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe und zur Deckung der Mittel empfehlen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Liberale Union
- 21.09.2022 · Hauptausschuss (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Liberale Union
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
- 08.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (11. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 15.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/759 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/759 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem Sachstand verschiedener Baumaßnahmen an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und liegt zur Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften vor.
Der Inhalt der Vorlage umfasst detaillierte Berichte zu fünf spezifischen Projekten. Im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen sind die Errichtung des Spielhauses Kapellen sowie die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Lockertstraße aufgeführt. Des Weiteren werden der Neubau der Kindertageseinrichtung in der Holderberger Straße sowie die Sanierung der Fassade und des Treppenhauses der Kindertageseinrichtung in der Konrad-Adenauer-Straße thematisiert. Ein weiteres Projekt umfasst die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße. Die entsprechenden Sachstandsberichte sind den Anlagen der Vorlage beigefügt. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten Ausschüsse die Berichte zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 16.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/761 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/761 einen Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit Einsatz von Fördermitteln vor. Ziel der Vorlage ist die Darstellung laufender Förderprogramme sowie eine Übersicht der durch Fördermittel finanzierten Baumaßnahmen des Zentralen Gebäudemanagements.
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 1.741.000,00 € von der Gesamtsanierung des Gymnasiums Filder Benden auf andere Projekte zu übertragen. Davon entfallen 1.700.000,00 € auf die Erweiterung der Grundschule Astrid Lindgren und 41.000,00 € auf die Grundschule Regenbogen. Diese Umschichtung dient der Wahrung von Verwendungsfristen und der Deckung von Mehrbedarfen, ohne die Gesamtförderhöhe zu verändern.
Im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 2, wird eine Aufstockung der Mittel für den Neubau der Mensa der Realschule Heinrich Pattberg um 2.100.000,00 € beantragt. Die Finanzierung erfolgt durch die Übertragung von 1.700.000,00 € aus dem Projekt der Grundschule Astrid Lindgren sowie durch freigewordene Mittel aus dem Projekt HM-Haus Adolf-Reichwein-Schule in Höhe von 380.000,00 € und weiteren freien Kapazitäten. Die Maßnahme zur Mensa wird dadurch von 3,5 Mio. € auf 5,6 Mio. € erhöht.
Zudem wird berichtet, dass die Treppenhaussanierung der Konrad-Adenauer-Straße aufgrund einer Neukonzeption aus der Förderung herausgenommen wird, während die PV-Anlage des Rathauses zur Wahrung der Projektzeiträume umgeschichtet wird. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme und Entscheidung in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 21.09.2022 · Hauptausschuss (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 19.09.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 16.09.2022 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 15.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
- 12.09.2022 · Schulausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 17.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 18.Anträge und Anfragen von Mitgliedern