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Sitzungsvorlage

Übernahme einer Trägerschaft der d-NRW AöR

17/786 28.09.2022 Stab Digitalisierung

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/786 des Stabs Digitalisierung empfiehlt dem Ausschuss für Personal und Digitalisierung, dem Hauptausschuss und dem Rat die Übernahme einer Trägerschaft der d-NRW AöR vorzuschlagen. Ziel dieses Beschlussantrags ist der Beitritt der Stadt Moers zur d-NRW AöR, um im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Digitalisierung von rund 180 Verwaltungsleistungen voranzutreiben.

Im Zentrum steht dabei die Anwendung des „Einer für Alle“-Prinzips (EfA). Durch die Trägerschaft der d-NRW AöR können die Kommunen digitale Dienste nutzen, die bereits von anderen Ländern oder Kommunen entwickelt wurden. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Möglichkeit, Angebote der d-NRW AöR im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung abzurufen. Dies wurde durch eine Empfehlung des Koordinierungskreises und des Arbeitskreises der Verbindungspersonen unterstützt, wonach alle Verbandskommunen Träger werden sollten, um vergaberechtliche Optionen für ein verbandsweites Vorgehen zu nutzen. Als erste geplante EfA-Leistung ist die Umsetzung der digitalen Einbürgerung in der Ausländerbehörde vorgesehen.

Für den Beitritt ist ein Ratsbeschluss sowie eine einseitige Beitrittserklärung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 Euro, die im Falle einer Kündigung unverzinst zurückgezahlt wird. Laufende Kosten entstehen durch den Beitritt nicht. Die erforderlichen Mittel sind im investiven Sachkonto für den Erwerb von Finanzanlagen vorhanden.

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