Straßen- und Wegekonzept 2023 bis 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/803 des Fachbereichs 8 sieht die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts für den Zeitraum von 2023 bis 2027 vor. Das Konzept basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 8a, Absatz 1 und 2 KAG NRW. Zuvor wurde bereits ein Konzept für den Zeitraum 2021 bis 2025 verabschiedet. Das aktuelle Vorgehen zur Aufstellung der Planung bleibt unverändert.
Das neue Konzept berücksichtigt den aktuellen Stand der Planungsverfahren. Da die Anzahl der aufgeführten Straßen und Abschnitte die tatsächlich durchführbaren Sanierungen übersteigt, wird eine Planungsreserve vorgehalten. Diese dient dazu, zeitliche Verschiebungen bei konkreten Maßnahmen abzufangen. Die Planung wird jährlich fortgeschrieben, um die Transparenz zu erhöhen, da die Verlässlichkeit der Angaben zum Baujahr mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Maßnahme abnimmt.
Für das Jahr 2023 befinden sich die Maßnahmen in der Planungskonkretisierung und werden im laufenden Jahr begonnen. Für 2024 besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Baubeginn. Für die Jahre 2025 bis 2027 sind Maßnahmen aufgeführt, für die Vorüberlegungen bestehen. Bei Projekten, die gemeinsam mit der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR durchgeführt werden, kann der Baubeginn der Kanalbaumaßnahmen vor dem im Konzept angegebenen Jahr liegen.
Durch den Beschluss besteht die Möglichkeit, den umlagefähigen Anliegeranteil der Straßenausbaubeiträge durch Landeszuweisungen vollständig fördern zu lassen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss entstehen nicht, da die erforderlichen Mittel im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 17.11.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen