Produktübergreifende überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Niederschlagswassergebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/864 des Fachbereichs 8 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Deckung eines Fehlbetrags bei den Niederschlagswassergebühren. Da der maßgebliche Gebührensatz für das Folgejahr zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht feststeht, erfolgt die Planung auf Basis von Schätzungen. In den Jahren 2019 bis 2021 belief sich der Satz auf 1,27 €/m², worauf sich auch die angemeldten Mittel für das Jahr 2022 stützten.
Durch die neue Gebührensatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR vom 20. Dezember 2021 wurde der Satz für Niederschlagswasser jedoch auf 1,39 € festgelegt. Aus dieser Differenz ergibt sich für das Sachkonto Niederschlagswasser ein Fehlbetrag in Höhe von 352.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag im Rahmen des Jahresabschlusses durch eine produktübergreifende Mittelbereitstellung aus dem Sachkonto Zinsaufwand Kreditinstitute des Produkts „Sonstige allgem. Finanzwirtschaft“ auszugleichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat die von der Verwaltung vorgeschlagene Mittelbereitstellung empfiehlt. Die entsprechende Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 7. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion
- 30.11.2022Abstimmungsergebnis:Geschoben