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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 21.09.2022
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- Haushalts- und Finanzierungsangelegenheiten
- 5.Sachstandsbericht Haushalt 2022Zur Vorlage · 17/815 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/815 des Fachbereichs 2 enthält einen Sachstandsbericht zur Haushaltsabwicklung sowie zur Berichterstattung gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung zur Aufnahme von Schutzsuchenden. Der Bericht legt die Kreditaufnahmen zur Sicherung der Liquidität dar, wobei für den Zeitraum Ende September bis Ende Oktober 2022 Gesamtsummen von 196,0 Millionen Euro beziehungsweise 193,0 Millionen Euro mit unterschiedlichen Zinssätzen ausgewiesen werden.
Hinsichtlich der Gewerbesteuer für das Jahr 2022 wurde ein Planansatz von 36,8 Millionen Euro festgelegt, wobei eine coronabedingte Isolation von 15,8 Millionen Euro berücksichtigt wurde. Der aktuelle Ertrag beläuft sich zum Stand Mitte November 2022 auf 46,0 Millionen Euro.
Der Bericht gemäß § 6 der Verordnung zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine umfasst die Erträge, Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen zum Stand 30. September 2022. Dieser Bericht wurde der Aufsichtsbehörde Kreis Wesel sowie der Bezirksregierung Düsseldorf zugeleitet.
Zudem wird die bisherige Isolierung von Kosten nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz dokumentiert. Für die Jahre 2020 bis 2022 werden Plan- und Ist-Werte aufgeführt, wobei die Bilanzierungshilfe zum 31. Dezember 2021 einen Betrag von 17,94 Millionen Euro ausweist. Es wird auf den Entwurf zum NKF-CUIG verwiesen, der eine Ausweitung der Isolierungsmöglichkeiten auf kriegsbedingte Schäden und die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 vorsieht.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 6.Überplanmäßige Ausgabe im Bereich Unterbringung und Versorgung von GeflüchtetenZur Vorlage · 17/859 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/859 des Fachbereichs 7 sieht die Bereitstellung eines überplanmäßigen Betrags von bis zu 1.400.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 vor. Diese Mittel sind für den Bereich der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern vorgesehen, konkret für die PSP-Elemente 1.100.05.02, 05.15 und 05.16.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Ankunft von etwa 950 Menschen aus der Ukraine in Moers seit März sowie ein seit September wieder zunehmender Zuzug aus anderen Krisenländern. Die Verwaltung führt aus, dass diese Entwicklungen bei der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden konnten. Insbesondere die Aufwendungen für die Unterbringung in Sporthallen sowie in einem Hotel übersteigen die geplanten Ansätze deutlich. Dies betrifft unter anderem die Sachkonten für Grundleistungen, Wohnungsmieten und Wachdienste.
Die prognostizierten Mehrausgaben sollen durch erwartete Mehreinnahmen teilweise gedeckt werden. Dazu zählen Erstattungen durch das Flüchtlingsamt, Bundesmittel für die Ukraine, Erstattungen des Jobcenters sowie Gebühren aus der Unterbringung. Durch diese erwarteten Einnahmen in Höhe von rund 4,47 Millionen Euro verringert sich die verbleibende Deckungslücke. Die Bereitstellung des Betrags von 1,4 Millionen Euro dient dazu, die Finanzierung sicherzustellen, wobei die Verwaltung die Kalkulation der Krankenhilfeaufwendungen als konservativ beschreibt. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung durch den Sozialausschuss und den Hauptausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme von Einzelratsmitglied Friesz und Enthaltung der AfD-Fraktion
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 22.11.2022 · Sozialausschuss (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 7.Überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Aufwandsentschädigung für MandatsträgerZur Vorlage · 17/866 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/866 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich der Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird empfohlen, Ausgaben in Höhe von etwa 150.000 Euro zu decken.
Die Auszahlungen im Büro des Bürgermeisters umfassen unter anderem Sitzungsgelder für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger, monatliche Pauschalen für Ratsmitglieder, Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende sowie stellvertretende Bürgermeisterinnen, sowie Erstattungen für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Die Budgetplanung basiert auf Hochrechnungen des Vorjahres.
Der Anstieg der Ausgaben resultiert aus einer neuen Fraktionsbildung sowie einer erhöhten Anzahl an Fraktionssitzungen und Anträgen auf Verdienstausfall. Da die erforderliche Mittelverstärkung den Betrag von 60.000 Euro überschreitet, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Haushaltssatzung ein Beschluss des Rates erforderlich. Die notwendigen Haushaltsmittel können in Absprache mit dem Fachbereich 2 bereitgestellt werden. Der Hauptausschuss hat die Vorberatung für den 30. November 2022 angesetzt, während die endgültige Genehmigung durch den Rat für den 7. Dezember 2022 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 8.Produktübergreifende überplanmäßige Mittelbereitstellung für die NiederschlagswassergebührenZur Vorlage · 17/864 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/864 des Fachbereichs 8 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Deckung eines Fehlbetrags bei den Niederschlagswassergebühren. Da der maßgebliche Gebührensatz für das Folgejahr zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht feststeht, erfolgt die Planung auf Basis von Schätzungen. In den Jahren 2019 bis 2021 belief sich der Satz auf 1,27 €/m², worauf sich auch die angemeldten Mittel für das Jahr 2022 stützten.
Durch die neue Gebührensatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR vom 20. Dezember 2021 wurde der Satz für Niederschlagswasser jedoch auf 1,39 € festgelegt. Aus dieser Differenz ergibt sich für das Sachkonto Niederschlagswasser ein Fehlbetrag in Höhe von 352.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag im Rahmen des Jahresabschlusses durch eine produktübergreifende Mittelbereitstellung aus dem Sachkonto Zinsaufwand Kreditinstitute des Produkts „Sonstige allgem. Finanzwirtschaft“ auszugleichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat die von der Verwaltung vorgeschlagene Mittelbereitstellung empfiehlt. Die entsprechende Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 7. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Geschoben - 9.Erhöhung des städtischen Eigeneinteils für das Förderprojekt „Sport- und Freiezeitpark Kapellen“ im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“Zur Vorlage · 17/871 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/871 sieht eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils für das Projekt „Sport- und Freizeitpark Kapellen“ vor. Im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ soll der Eigenanteil der Stadt Moers um 500.000 Euro von bisher 319.300 Euro auf 819.300 Euro angehoben werden.
Grund für diesen Beschlussvorschlag sind gestiegene Baukosten sowie die Notwendigkeit einer weiteren Qualifizierung der Sportflächen. Die aktuelle Kostenberechnung zeigt, dass die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahr 2019 aufgrund der Entwicklung der Baupreise nicht mehr aktuell ist. Zudem soll die Trainingswiese in ein Kunstrasen-Jugendspielfeld umgewandelt werden, um dem gestiegenen Bedarf der Jugendarbeit gerecht zu werden. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die Neugestaltung der Parkraumsituation durch die Schaffung von etwa 45 bis 50 neuen Stellplätzen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen zudem die Errichtung eines Kunststoffrasengroßspielfeldes, einer Kurzstreckenlaufbahn sowie die Sanierung der Flutlichtanlage auf LED-Technik. Im Bereich des Spielplatzes sollen neue Geräte sowie eine Calisthenics-Anlage installiert werden. Der Park soll durch ein optimiertes Wegesystem, neue Fitnessinseln und eine Joggingstrecke aufgewertet werden. Die notwendigen Mittel für den erhöhten Eigenanteil sind auf dem entsprechenden Investitionskonto im Fachbereich 9 vorhanden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 18.11.2022 · Sportausschuss (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 10.Übernahme der Nutzungsentgelte für den Grafschafter Schlittschuh Club e. V. für externe Eishallen aufgrund der verkürzten Eissaison in Moers.Zur Vorlage · 17/909 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/909 des Fachbereichs 9 befasst sich mit der Erstattung von Nutzungsentgelten für den Grafschafter Schlittschuh Club e. V. aufgrund einer verkürzten Eissaison in der enni.-Eiswelt. Aufgrund der Notwendigkeit zur Energieeinsparung im Kontext des Russland-Ukraine-Konfliktes wurde der Zeitraum der Eisbereitstellung in Moers von ursprünglich Oktober bis März auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 begrenzt.
Da der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Abteilungen Eiskunstlauf und Eishockey in Moers dadurch eingeschränkt ist, hat der Verein Eiszeiten in den Eishallen von Dinslaken, Wesel und Grefrath angemietet. Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein die Kosten für die Anmietung externer Eisflächen im Zeitraum vom 4. Oktober 2022 bis zum 30. November 2022 in Höhe von 6.113,00 € zu erstatten. Über die Kosten für den restlichen Saisonverlauf soll in einer späteren Sitzung des Sportausschusses beraten werden, sobald die Aufwendungen genauer kalkulierbar sind.
Finanziell stehen den Aufwendungen in Höhe von 6.113,00 € Einsparungen in Höhe von 44.000,20 € gegenüber, die durch die nicht verfügbaren Nutzungszeiten in der enni.-Eiswelt entstehen. Die erforderlichen Mittel sind auf dem Sachkonto für die Nutzung von Bädern, Eis- und Sporthallen im Produkt Sportförderung vorhanden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 18.11.2022 · Sportausschuss (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 11.Antrag 22-2022 der CDU-Fraktion vom 22.11.2022 - Aufhebung des Sperrvermerkes für die Stelle mit der Organisationsnummer 000.01-0004
- Satzungsangelegenheiten
- 12.Änderung der Parkgebührenordnung zur Erhebung der Umsatzsteuer an selbständigen ParkflächenZur Vorlage · 17/840 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Moers plant eine Anpassung der Parkgebührenordnung, um die gesetzliche Verpflichtung zur Abführung von 19 Prozent Umsatzsteuer auf Einnahmen aus selbstständigen Parkflächen ab dem 1. Januar 2023 zu erfüllen. Da die Umsatzsteuerpflicht für diese Flächen als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird, sieht die Verwaltung eine Anpassung der Tarife vor, um die Steuerlast auf die Endverbraucher zu übertragen und Ertragseinbufluste zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Gebühren für verschiedene Tarifgruppen vor. Während die Tarife A, B und C sowie die wöchentlichen und monatlichen Gebühren der Tarifgruppe D um etwa 20 Prozent angehoben werden sollen, bleibt der Tarif E für Park-and-Ride-Anlagen am Bahnhof Moers unverändert, um den öffentlichen Personennahverkehr nicht zu beeinträchtigen. Eine direkte Aufschlagregelung der Umsatzsteuer auf die bestehenden Preise wurde als technisch nicht praktikabel abgelehnt, da dies zu ungeraden Cent-Beträgen führen würde, die die Funktionsweise der Parkscheinautomaten einschränken könnten.
Die Verwaltung prognostiziert durch die Anpassung eine Steigerung der Umsatzerlöse, die ausreicht, um die zu erwartende Steuerlast sowie zusätzliche Kosten für häufigere Leerungsintervalle der Automaten zu decken. Nach Abzug der prognostizierten Steuerlast, eines möglichen Rückgangs der Parkvorgänge und der erhöhten Betriebskosten wird ein jährlicher Einnahmen-Überschuss von etwa 37.328,74 Euro erwartet. Die Änderung der Parkgebührenordnung muss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt, den Hauptausschuss sowie den Rat beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abgesetzt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
Ergebnis: Abgesetzt - 13.Änderung der Gebührenordnung für die Entrichtung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung)Zur Vorlage · 17/841 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/841 des Fachbereichs 8 sieht die Neufassung der Gebührenordnung für die Entrichtung von Parkgebühren vor. Mit der vorgeschlagenen Neufassung soll die bisherige Parkgebührenordnung vom 13. Februar 2019 zum 1. Januar 2023 außer Kraft treten und durch die neue Fassung ersetzt werden.
Die Anpassungen der Gebührenordnung ergeben sich aus der vorherigen Erläuterung der Gebührenordnung zur Erhebung der Umsatzsteuer an selbstständigen Parkflächen. Im Zuge dieser Neufassung werden die Tarife angepasst. Zudem erfolgt eine Aktualisierung der Ordnung durch die Umbenennung von Zonen in Tarife, um eine Übereinstimmung mit der örtlichen Beschilderung zu gewährleisten, sowie die Ergänzung einer tabellarischen Tarifübersicht.
Die Anlage der Ordnung wird ebenfalls überarbeitet. Dies umfasst die Voranstellung steuerpflichtiger Parkflächen, eine eindeutige Kennzeichnung dieser Flächen als Parkplatz oder Parkhaus sowie kleinere Anpassungen der Benennungen zur besseren Verortung der Tarifflächen. Zudem sind Fehlerkorrekturen im Bereich der Bankstraße vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird mit der Maßnahme ein jährlicher Mehreinnahmen von etwa 37.000 Euro auf den Sachkonten für Parkgebühren und Smart Parking erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt die Neufassung beschließt und dem Hauptausschuss sowie dem Rat der Stadt Moers zur Entscheidung empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
- 14.Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Moers (Marktgebührenordnung)Zur Vorlage · 17/892 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/892 des Fachbereichs 4 sieht eine Neufassung der Marktgebührenordnung für die Wochenmärkte der Stadt Moers vor. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die beigefügte neue Satzung zu verabschieden.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Gebühren anzupassen, da die aktuelle Satzung zuletzt im Jahr 2001 geändert wurde. Laut der Verwaltung besteht auf Basis der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes die Ermächtigung, Benutzungsgebühren zu erheben. Die bisherige Gebühr beläuft sich auf 0,50 Euro pro angefangenem Quadratmeter Standfläche.
Die wirtschaftliche Auswertung zeigt für das Jahr 2021 einen Fehlbetrag von rund 125.815 Euro, da die Gesamtaufwendungen die Erträge deutlich überstiegen. Während die Einnahmen aufgrund rückläufiger Teilnehmerzahlen stagnieren oder sinken, steigen die Aufwendungen kontinuierlich an. Als Gründe hierfür werden unter anderem steigende Personalkosten sowie eine Erhöhung der Gebühren für die Marktreinigung ab 202
Die Kalkulation für das Jahr 2023 prognostiziert einen Gebührenbedarf von mindestens 251.237,90 Euro. Um die bestehenden Unterdeckungen auszugleichen und künftige Defizite zu vermeiden, wird eine Erhöhung der Standgebühren von 0,50 Euro auf 0,80 Euro pro angefangenem Quadratmeter vorgeschlagen. Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt werden mit einer jährlichen Belastung von 8.320 Euro beziffert, wobei die Mittel im entsprechenden Produktbereich veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Geschoben - Angelegenheiten aus den Anstalten, Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
- 15.KliMo – Ausweitung des Projektes auf alle energierelevanten Liegenschaften der Stadt Moers und Erweiterung um das Handlungsfeld Abfall.Zur Vorlage · 17/849 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage zur Ausweitung und Erweiterung des Projekts „Klimaschutz an Schulen und Kindertagesstätten in Moers“ (KliMo) vorgelegt. Das Projekt, das seit 2012 zur Senkung von Energieverbräuchen eingesetzt wird, soll auf alle energierelevanten Liegenschaften der Stadt Moers ausgeweitet werden. Dies umfasst unter anderem Verwaltungsgebäude, Feuerwehren, Kultur-, Bildungs- und Sporteinrichtungen. Ziel der Erweiterung ist es, durch die Verbesserung des Nutzerverhaltens die Energiekosten zu senken und die Klimaschutzziele des Masterplans Klimaschutz und Klimaanpassung zu unterstützen.
Zusätzlich zur Energieeinsparung soll das Projekt um das Handlungsfeld Abfall erweitert werden. Dabei stehen die Abfallvermeidung sowie die Optimierung der Mülltrennung im Fokus. Das Zentrale Gebäudemanagement geht davon aus, dass durch die Erweiterung um das Thema Abfall ein jährliches Einsparpotenzial von etwa 50.000 Euro realisierbar ist.
Für die Umsetzung der erweiterten Aufgabenbereiche wird die Beauftragung einer externen Unterstützung vorgeschlagen, da die fachliche pädagogische Begleitung durch das Zentrale Gebäudemanagement nicht allein erfolgen kann. Die geschätzten Kosten für diese externe Dienstleistung liegen zwischen 150.000 und 200.000 Euro jährlich. Das Zentrale Gebäudemanagement rechnet bei einer Gesamteinsparung von bis zu 350.000 Euro mit einer wirtschaftlichen Maßnahme. Der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss haben die Empfehlung zur Umsetzung des Beschlussvorschlags abgegeben.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 28.11.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 16.ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Gebührenkalkulation zu den Satzungen über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Moers für das Jahr 2023/2024Zur Vorlage · 17/895 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/895 des Dezernats I befasst sich mit der Gebührenkalkulation der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR für die Jahre 2023 und 2024. Der Vorstand der ENNI schlägt vor, die bestehenden Gebührensätze für die Abfallentsorgung beizubehalten, während die Gebühren für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst angepasst werden sollen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR ermächtigt wird, die entsprechenden Gebührentarife gemäß der Satzungen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung festzulegen. Im Bereich der Abfallentsorgung umfasst die Kalkulation verschiedene Posten, darunter Grundgebühren für Restabfallbehälter unterschiedlicher Größen, Leistungsgebühren pro Leerung für Restabfall, Bioabfall sowie Zusatzleistungen wie die Expressabfuhr von Sperrgut oder die Entsorgung von Abfallsäcken. Zudem sind Gebühren für das Bringsystem des Kreislaufwirtschaftshofes sowie für das Holsystem mittels Containern aufgeführt.
Für die Straßenreinigung sind unterschiedliche Gebühren für verschiedene Reinigungsklassen vorgesehen, die von der Normklasse bis hin zu Sonderklassen für Fußgängerzonen und Gehwege reichen. Ebenso sind Gebühren für den Winterdienst mit unterschiedlichen Prioritätsstufen enthalten. Die Kalkulation wird dem Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlussfassung in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die entsprechende Ermächtigung der Mitglieder des Verwaltungsrates zu bestätigen. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 17.ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Moers (Abfallentsorgungssatzung)Zur Vorlage · 17/896 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/896 des Dezernats I befasst sich mit der Aktualisierung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Moers. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die Mitglieder des Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zu ermächtigen, die Abfallentsorgungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu beschließen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus der Unternehmenssatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR sowie der Gemeindeordnung NRW. Die Stadt Moers hat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR das Recht übertragen, Satzungen für das ihr übertragenen Aufgabengebiet zu erlassen und einen entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwang anzuordnen. Gemäß der Unternehmenssatzung obliegt die Beschlussfassung über solche Satzungen dem Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, wobei dieser bei der Beschlussfassung an die Weisungen des Rates gebunden ist.
Der Vorstand der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR hat die vorliegende Satzung überarbeitet. Die Anpassungen umfassen laut Verwaltungsvorlage hauptsächlich redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen der rechtlichen Grundlagen. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war für die Vorberatung im Hauptausschuss am 30. November 2022 und die Entscheidung im Rat am 7. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 18.ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung)Zur Vorlage · 17/899 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/899 des Dezernats I befasst sich mit der Ermächtigung der Mitglieder des Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, die Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers zu beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat der Stadt die Empfehlung ausspricht, den Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR dazu zu ermächtigen, die entsprechende Gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 festzulegen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus der Unternehmenssatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR sowie der Gemeindeordnung NRW. Die Stadt Moers hat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR das Recht übertragen, Satzungen für das ihr übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und einen entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwang anzuordnen. Gemäß der Unternehmenssatzung liegt die Entscheidung über die Satzung beim Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, wobei dieser bei der Beschlussfassung an die Weisungen des Rates gebunden ist.
Der Vorstand der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR hat die Gebührensatzung zur Straßenreinigung aktualisiert. Die Unterlagen werden dem Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlussfassung in dessen Sitzung am 19. Dezember 2022 vorgelegt. Für die Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 19.ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung)Zur Vorlage · 17/900 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/900 des Dezernats I befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat der Stadt empfiehlt, die Mitglieder des Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zu ermächtigen, die erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu verabschieden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ergibt sich aus der Unternehmenssatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR sowie der Gemeindeordnung NRW. Die Stadt Moers hat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR das Recht übertragen, Satzungen für das ihr übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. Die Entscheidungsgewalt über die Satzung liegt gemäß der Unternehmenssatzung beim Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, wobei dieser bei der Beschlussfassung an die Weisungen des Rates gebunden ist.
Der Vorstand der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR hat die entsprechende Satzung aktualisiert. Die wesentliche inhaltliche Änderung betrifft das Straßenverzeichnis in der Anlage zu § 2 der Straßenreinigungssatzung. Dabei wurden drei Straßen aus dem Verzeichnis gelöscht, da diese zwar gewidmet, aber nicht ausgebaut worden waren. Aufgrund der vollständigen Überplanung des Gebiets durch den Bebauungsplan 325 wurde die Widmung der betroffenen Straßenflächen aufgehoben. Mit der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - Sonstige Angelegenheiten
- 20.Katastrophenschutz und KrisenmanagementZur Vorlage · 17/867 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/867 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen für den Katastrophenschutz und das Krisenmanagement in der Stadt Moers. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung von Gefahrenlagen umzusetzen. Hintergrund der Vorlage sind die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels, wie Starkregen und Waldbrandgefahr, sowie die Notwendigkeit der Krisenvorsorge angesichts der aktuellen Energiekrise und der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.
Im Bereich der Abwehr von Großeinsatzlagen sind technische und taktische Anpassungen vorgesehen. Dazu gehören die Überarbeitung des Fahrzeugkonzeptes durch die Beschaffung von vier Löschfahrzeugen für den Katastrophenschutz sowie die Anschaffung von zwei Gerätewagen für die Logistik. Zudem sollen die Ausrüstung für Flächenlagen und die persönliche Ausrüstung angepasst sowie ein Logistikkonzept zur Materialvorhaltung erstellt werden. Für den Katastrophenschutz sind die Aufstellung zusätzlicher Sirenen zur flächendeckenden Warnung der Bevölkerung sowie die Beschaffung einer Drohne zur Einsatzerkundung geplant.
Im Rahmen des kommunalen Krisenmanagements sind Sofortmaßnahmen für den Winter 202kom2/2023 vorgesehen, um die Betriebsbereitschaft der Feuerwehrhäuser bei einem Stromausfall sicherzustellen. Dies umfasst die Miete von Notstromaggregaten und Heizgeräten sowie die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung durch die Miete oder den Kauf mobiler Tankstellen. Weitere Maßnahmen beinhalten die Sicherstellung der Kommunikation über Digitalfunk, die Beschaffung von Satellitentelefonen sowie die Planung einer Verpflegungslogistik für Einsatzkräfte. Ergänzend soll die Öffentlichkeitsarbeit zur Anleitung der Bevölkerung in Bezug auf Selbstschutz und Notfallvorsorge verstärkt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 25.11.2022 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 21.Erhöhung der maximalen Aufnahmezahl in der Offenen Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2023/2024Zur Vorlage · 17/856 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die maximale Aufnahmezahl in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2023/2024 von bisher 2.000 auf 2.200 Kinder zu erhöhen. Hintergrund der Vorlage ist eine Veränderung der Nachfrage nach Ganztagsplätzen. Während die Betreuungsquote der Grundschulkinder in den Vorjahren stabil zwischen etwa 48 % und 50 % lag, stieg dieser Anteil im Schuljahr 2022/2023 auf rund 54 % an.
Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert für die kommenden drei Schuljahre einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen bei einer gleichbleibenden Quote von 54 %. Die Erhöhung der Kapazität soll der erwarteten Nachfrage sowie dem zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Rechnung tragen. Räumlich wird die Umsetzung durch Maßnahmen wie die Doppelnutzung von Klassenräumen und eine Erhöhung der Gruppenstärke sowie durch Neubauprojekte an der Grundschule Astrid-Lindgren und der St. Marien Schule unterstützt.
Die finanziellen Auswirkungen der Aufstockung werden durch Landeszuschüsse und einen städtischen Eigenanteil von 228 Euro pro Kind abgedeckt. Für das restliche Haushaltsjahr 2023 sind zusätzliche Kosten in Höhe von 6.650 Euro veranschlagt, die durch den Fachbereich Schule und Sport bereits nachgemeldet wurden. Für die Folgejahre 2024 und 2025 werden Kosten von etwa 23.028 Euro beziehungsweise 27.588 Euro erwartet, die in künftigen Haushaltsmittelanmeldungen berücksichtigt werden sollen. Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Hauptausschuss und dem Rat die Annahme des Beschlusses.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 21.11.2022 · Schulausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 22.Nachbarschaftshaus Mattheck/Josefsviertel – Vertragsverlängerungen ab 01.01.2023Zur Vorlage · 17/904 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/904 des Fachbereichs 9 befasst sich mit der Verlängerung der Trägerschaft für das Nachbarschaftshaus in den Stadtteilen Mattheck und Josefsviertel. Das Projekt, das im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt“ auf dem Gelände der städtischen Grundschule Annastraße errichtet wurde, dient als soziale, integrative und kulturelle Einrichtung sowie als Standort für die Offene Ganztagsschule der Gemeinschaftsgrundschule Eschenburg.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, den Vertrag mit der SC Moers gGmbH unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem bisherigen Wirksamkeitsdialog bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Die Vorlage sieht vor, dass der jährliche Zuschuss für die Jahre 2023 bis 2025 um 23.600 Euro auf insgesamt 130.000 Euro erhöht wird. Grund für diese Anpassung sind die seit 2009 unveränderten Zuschüsse sowie der gestiegene Personalaufwand im Zusammenhang mit der konzeptionellen Entwicklung eines Sozialzentrums in der Mattheck.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Fortsetzung des Wirksamkeitsdialogs für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 einzuleiten. Ziel ist es, unter Beteiligung des Vertragspartners eine nachhaltige Verstetigung der Projektarbeit im Quartier zu erreichen. Die notwendigen Mittel für die jährlichen Betriebskosten sind im Haushalt veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme von Einzelratsmitglied Friesz
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 22.11.2022 · Sozialausschuss (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 23.Vertrag für das Jugendzentrum Nord in Moers RepelenZur Vorlage · 17/862 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/862 regelt die Übertragung der Trägerschaft für das Jugendzentrum Nord in Moers Repelen. Auf Grundlage eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 15. September 2022 soll die Trägerschaft zum 1. Januar 2023 auf den CEC-Connect e.V. übergehen. Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit dem Abschluss des entsprechenden Vertrages zu betrauen.
Der Vertragsentwurf wurde bereits mit der Gesamtverwaltung und dem Träger abgestimmt. Die Einrichtung wird eine wöchentliche Öffnungszeit von 30 Stunden gewährleisten, was der Regelung anderer Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet entspricht. Die fachliche Arbeit basiert auf dem im September 2022 vorgelegten Konzept des Trägers. Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt in vier gleichmäßigen Raten, wobei die Mittelverwendung durch entsprechende Nachweise geregelt ist. Zusätzlich verpflichtet sich der CEC-Connect e.V., Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderprogramm (KJFP) NRW für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu beantragen.
Die Vertragslaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2027 festgesetzt, wobei ein Jahr vor Vertragsende Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung vorgesehen sind. Im Rahmen der Übergabe ist ein Gespräch zwischen dem Träger, der Fachverwaltung und dem ZGM geplant, um Details zur Gebäudenutzung, der Schlüsselübergabe, der Reinigung sowie zur Übernahme des Inventars zu klären. Die jährliche finanzielle Belastung durch Zuschüsse für freie Träger der Jugendarbeit beläuft sich auf 187.390 Euro.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Einzelratsmitglied Friesz
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 24.Kinder- und Jugendzentrum Eick- Vorlage zum Antrag der evangelischen KirchengemeindeZur Vorlage · 17/857 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die evangelische Kirchengemeinde Rheinkamp hat einen Antrag auf finanzielle Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Eick gestellt. Ziel des Antrags ist die Sicherung und der Ausbau der Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren. Die Kirchengemeinde beabsichtigt dabei die Bezuschussung einer zusätzlichen sozialpädagogischen Vollzeitstelle sowie die Übernahme von Kosten für Verwaltung, Betrieb, Sach- und Gebäudekosten.
Die Fachverwaltung begründet den Antrag damit, dass im aktuellen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan eine Versorgungslücke im Bereich zwischen Repelen und Moers-Mitte identifiziert wurde. Die Förderung der Einrichtung in Eick würde diesen Bedarf im Stadtteil abdecken. Das eingereichte Konzept entspricht nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung den fachlichen und formellen Standards.
Die kalkulierten Gesamtkosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 85.750 Euro. Diese Summe umfasst Personalkosten, Programmkostenzuschüsse, Sachkosten, Organisationskosten sowie Pauschalen für Reinigung und Gebäude. Die Förderung ist zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren ausgelegt. Da für die erforderlichen Haushaltsmittel im laufenden Jahr keine Deckung bereitsteht, wird auf die Möglichkeit einer teilweisen Refinanzierung durch Landesmittel hingewiesen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Jugendhilfeausschuss, den Hauptausschuss und den Rat zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Einzelratsmitglied Friesz
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 25.Spielflächenbedarfsplan Stadt Moers 2022Zur Vorlage · 17/877 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/877 des Fachbereichs 10 legt den Spielflächenbedarfsplan 2022 für die Stadt Moers vor. Die Verwaltung empfiehlt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt, den Jugendhilfeausschuss sowie den Hauptausschuss, dem Rat den Plan zu beschließen.
Die Erstellung des Plans erfolgt auf Grundlage eines vorangegangenen Beschlusses des Rates im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans. Ziel der Maßnahme ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an öffentlichen Spielflächen sicherzustellen und die Maßnahmenplanung im Bereich der Spiel- und Bolzplätze anhand von Qualitätskriterien zu optimieren. Hierbei wurden durch die Verwaltung, unter Mitwirkung des Fachdienstes Freiraum- und Umweltplanung, des Kinder- und Jugendbüros sowie der Jugendhilfeplanung, aktuelle Flächen- und Finanzbedarfe ermittelt und eine Bewertung der vorhandenen Flächen vorgenommen.
Im Rahmen einer Entbehrlichkeitsprüfung wurden Flächen identifiziert, auf die aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden kann, um eine Umwidmung in andere Nutzungen zu ermöglichen. Der Plan dient als Orientierungshilfe für die zukünftige Ausrichtung öffentlicher Spiel-, Bolz- und Trendsportanlagen sowie zur Priorisierung finanzieller Mittel. Laut Dokument sind mit der Verabschiedung des Plans zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abgesetzt
- 28.11.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zurückgestellt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Ohne Abstimmung
Ergebnis: Abgesetzt - 26.Genehmigung einer DienstreiseZur Vorlage · 17/851 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/851 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Genehmigung einer zweitägigen Dienstreise des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses. Die Reise dient der Teilnahme an der Jahrestagung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die vom Landesjugendamt Rheinland vom 1. bis 2. Dezember 2022 in Siegburg stattfindet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Vorgang zur Kenntnis nimmt und dem Hauptausschuss die Genehmigung der Reise empfiehlt. Der Hauptausschuss soll die zweitägige Dienstreise des Vorsitzenden offiziell gestatten.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte sind ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 233,00 Euro sowie anfallende Fahrtkosten aufgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem PSP-Element für politische Gremien auf dem Sachkonto 54121000 vorhanden. Die Vorlage wurde im Dezernat II erstellt und lag zur Beratung in den entsprechenden Ausschüssen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 27.Berichterstattung im Rat
- 28.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 29.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- 30.Sonstiges
- II.Nichtöffentliche Sitzung
- 1.Zur Geschäftsordnung
- 1.1Prüfung der Einladung
- 1.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 1.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 1.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 2.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 21.09.2022
- 3.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.Rechtsstreitverfahren zum Objekt HS Justus-von-LiebigErgebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 5.Heinrich-Pattberg-Realschule: Beschaffung der EinrichtungErgebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 6.Anpassung der Nutzungsverträge für die Moerser Schulen für die Einrichtungen der enni.-Sport und Bäder GmbHErgebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 7.Bericht gemäß Vergabeordnung zu Auftragserteilungen ab 25.000 €Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 8.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 9.Anträge und Anfragen
- 10.Sonstiges