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Sitzungsvorlage

Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen Zweckverband

17/962 29.03.2023 Dezernat I

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (18. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/962 des Dezernats I befasst sich mit der geplanten Umwandlung des NRW KULTURsekretariats von seiner derzeitigen Rechtsform auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in einen Zweckverband. Die Vollversammlung des NRW KULTURsekretariats hat die Umwandlung zum 01.01.2024 bereits einstimmig beschlossen. Der künftige Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal behalten und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sein.

Die Maßnahme erfolgt nach einer Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie eine steuerrechtliche Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ziel der Umstellung ist es, die formal- und steuerrechtliche Sicherheit zu erhöhen. Durch die neue Rechtsform soll verhindert werden, dass die Umlagezahlungen der Mitglieder mit Umsatzsteuer belegt werden, was ab 2024 eine Kostenersparnis von etwa 120.000 Euro zur Folge haben könnte.

Die Organe des neuen Zweckverbandes umfassen eine Verbandsversammlung sowie eine Verbandsvorsteherin oder einen Verbandsvorsteher. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind die jeweiligen Kulturdezernenten bzw. Beigeordneten für Kultur der beteiligten Kommunen und des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Personalstruktur soll unter Beibehaltung der bestehenden Arbeitsvertragsbedingungen übernommen werden. Für die Stadt Moers ergeben sich aus der Umstellung eine Erhöhung der Umlagezahlungen von 26.000 Euro auf 29.000 Euro sowie die Berücksichtigung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bildung.

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