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Sitzungsvorlage

ENNi Stadt & Service Niederrhein AöR Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Entwässerungsgebühren in der Stadt Moers für die Jahre 2022/2023

17/980 15.02.2023 Dezernat I

🟢 Beschlossen 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/980 der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebühren für die Jahre 2022/2023 vor. Der Verwaltungsrat der ENNI soll ermächtigt werden, die Gebührentarife nach einer Neukalkulation festzulegen. Grundlage für diese Änderung sind ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. Mai 2022 sowie eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) zum 15. Dezember 2022. Diese rechtlichen Neuerungen betreffen die Praxis beim Ansatz kalkulatorischer Kosten, wie etwa Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsung.

Die Neukalkulation führt bei verschiedenen Gebührenarten zu Senkungen. Die Schmutzwassergebühr reduziert sich von 3,44 €/m³ auf 3,32 €/m³, während die Niederschlagswassergebühr von 1,39 €/m² auf 1,30 €/m² sinkt. Auch die Gebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben werden nach unten angepasst. Bei den Niederschlagswassergebühren bleiben die Abstufungen für ökologische Maßnahmen, wie etwa für Gründächer oder Porenpflaster, bestehen.

Die Kostenermittlung basiert auf dem Wirtschaftsplan 2023 sowie Prognosen zu Betriebskosten, die unter anderem Entwicklungen bei Strom-, Treibstoff- und Personalkosten berücksichtigen. Die Gebühren für die Sonderreinigung von Fettabscheidern sowie die Abnahmegebühr für Zwischenwasserzähler bleiben unverändert. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Hauptausschuss, die Anpassung der Gebührensätze gemäß der neuen Kalkulationsgrundlagen zu unterstützen.

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