Bebauungsplan Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) - Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 215 in Meerbeck (Meerbeck-Mitte) zu beschließen. Die Maßnahme dient der Sicherung der städtebaulichen Planung im Geltungsbereich der Gemarkung Repulen, Flur 21, welche eine Vielzahl spezifischer Flurstücke umfasst.
Ziel des Bebauungsplans ist die Weiterentwicklung des Versorgungsbereichs in Meerbeck. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Steuerung von Vergnügungsstätten sowie von Gewerbebetrieben, die mit Glücksspiel in Zusammenhang stehen. Durch die Veränderungssperre soll einer Ausweitung dieser Nutzungsarten entgegengewirkt werden. Hintergrund der Verlängerung ist unter anderem ein vorliegender Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Internet-Cafés in ein Wettvermittlungsbüro, der den Zielen des Bebauungsplans widerspricht.
Die Veränderungssperre regelt, dass im betroffenen Bereich keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Ausnahmen können bei Vorliegen überwiegender öffentlicher Belange zugelassen werden. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 215. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 09.03.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen