Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2022 in den Haushalt 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/17 des Fachbereichs 2 befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2022 in das Haushaltsjahr 2023. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss und der Rat der Stadt die Übertragung gemäß § 22 Abs. 1 und 2 KomHVO zur Kenntnis nehmen. Dabei belaufen sich die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen auf 2.926.071,03 Euro und die investiven Ermächtigungsübertragungen auf 118.299.615,03 Euro.
Die Verwaltung erläutert, dass solche Übertragungen notwendig sind, wenn Haushaltsansätze am Ende eines Jahres nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wurden, die Mittel im Folgejahr jedoch weiterhin für die geplanten Vorhaben benötigt werden. Durch die Übertragung wird der Grundsatz der Jährlichkeit durchbrochen, um die zügige Durchführung von Projekten zu gewährleisten, die über ein Haushaltsjahr hinausreichen. Während die sachliche Bindung an den ursprünglichen Zweck bestehen bleibt, können investive Übertragungen unter Umständen für andere investive Maßnahmen genutzt werden.
Die Übertragung führt dazu, dass die Mittel im Folgejahr zur wirtschaftlichen Belastung des Ergebnis- und Finanzplans beitragen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden die Beträge durch alle Fachbereiche auf ihre Notwendigkeit geprüft. Im investiven Bereich wurden 22,94 Millionen Euro nicht übertragen, da diese Mittel für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden. Eine Anpassung der Beträge bleibt vorbehalten, falls im Rahmen des noch offenen Jahresabschlusses 2022 weitere Buchungen erforderlich werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 22.03.2023Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen