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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 227 der Stadt Moers, Mitte (Innenstadt) - Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre

17/1183 27.09.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1183 des Fachbereichs 6 enthält einen Beschlussvorschlag zur Aufstellung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 227 der Stadt Moers, Mitte (Innenstadt). Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Satzung über eine Veränderungssperre zu verabschieden.

Die Sperre umfasst ein Gebiet, das im Norden durch die Flächen des ehemaligen Finanzamtes an der Unterwallstraße und den Nordring, im Osten durch den Ostring und die Uerdinger Straße, im Süden durch den Schlosspark und im Westen durch die Krefelder Straße begrenzt wird. Ziel des Bebauungsplans Nr. 227, dessen Aufstellungsbeschluss bereits im November 2022 gefasst wurde, ist die Bewahrung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Stadtbildes sowie die Sicherstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung unter Berücksichtigung des Klimawandels.

Im Rahmen der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Zudem sind wesentliche Veränderungen von Grundstücken und Anlagen, die nicht genehmigungspflichtig sind, untersagt. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Sperre mit dem Vorliegen von Anträgen für Werbeanlagen, die den städtebaulichen Zielen nicht entsprechen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und ist auf eine Dauer von zwei Jahren befristet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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