Gewährung einer Ehrengabe für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1243 des Fachbereichs 5 sieht die Gewährung einer Ehrengabe für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vor. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, Personen, die ihr 50-jähriges Dienstjubiläum erreichen, eine Zuwendung in Höhe von 300,00 € zu gewähren.
Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung des Feuerwehrkatastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, das am 1. April 2016 in Kraft getreten ist. Gemäß dieser gesetzlichen Grundlage kann Bediensteten des feuerwehrtechnischen Dienstes das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold mit Goldkranz verliehen werden, sofern sie mindestens 50 Jahre lang aktiv und pflichttreu im Brandschutz tätig waren. Da im Jahr 2023 erstmals Angehörige der Feuerwehr Moers dieses Ehrenzeichen erhalten, soll im Zuge dessen die Jubiläumszuwendung ausgezahlt werden.
In der Vergangenheit wurden bereits Zuwendungen für 25-jährige und 35-jährige Dienstjubiläen beschlossen, wobei die Beträge nach der Währungsumstellung auf 150 € beziehungsweise 250 € festgelegt wurden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belasten den Ergebnisplan im Bereich der Gefahrenvorbeugung und -abwehr mit einem einmaligen Aufwand von 600 €. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt in ausreichender Höhe veranschlagt. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Feuerwehrausschuss sowie im Hauptausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.12.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 29.11.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 24.11.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen