Kommunale Wärmeplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt soll die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beschließen. Damit verbunden ist die Schaffung der notwendigen personellen Ressourcen sowie die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens. Zudem ist die Bildung einer Steuerungsgruppe vorgesehen, die unter Einbeziehung der ENNI sowie der Fernwärme Niederrhein die Prozessgestaltung koordinieren soll.
Die Grundlage bildet die bereits im März 2023 vom Rat beschlossene Beantragung von Fördermitteln beim Projektträger ZUG. Ziel der Wärmeplanung ist es, die gesetzlichen Vorgaben für Kommunen ab 10.000 Einwohnern vorzubereiten und ein Planungsinstrument zur Ermittlung von Energiepotenzialen im Wärmesektor zu etablieren. Dies dient auch der Erreichung der Klimaziele der Stadt, wie der Treibhausgasneutralität bis 2040 und einer klimaneutralen Verwaltung bis 2035.
Die Verwaltung plant, für die Ersterstellung der Planung bis 2027 mit jährlichen Personalkosten von maximal 160.000 Euro zu rechnen. Sollte die Wärmeplanung auf Bundesebene zur gesetzlichen Pflichtaufgabe werden, entfällt die Möglichkeit der Förderung durch den ZUG, was die Stadt zur eigenständigen Finanzierung der Planungskosten verpflichten würde. Für die digitale Aufbereitung der Daten als „digitaler Zwilling“ werden zusätzliche Kosten für die Schnittstellenprogrammierung veranschlagt. Die Fachabteilung wird über den weiteren Fortschritt im Ausschuss informieren.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Einzelratsmitglied Friesz und Enthaltungen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION
- 16.11.2023Abstimmungsergebnis:Geschoben