ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR -Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Entwässerungsgebühren und Friedhofsgebühren in der Stadt Moers für die Jahre 2024/2025-
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1278 des Dezernats I befasst sich mit der Gebührenkalkulation der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR für die Jahre 2024 und 2025. Der Vorstand der ENNI schlägt vor, die Gebührensätze für den Entwässerungshaushalt anzupassen. Dabei werden zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren unterschieden. Für die Schmutzwassergebühren werden durchschnittliche Kosten von 21.271 T€ pro Jahr ermittelt, wobei der LINEG-Beitrag sowie die Abwasserabgabe wesentliche Kostenfaktoren darstellen. Bei den Niederschlagswassergebühren belaufen sich die durchschnittlichen Kosten auf 11.745 T€ pro Jahr, was unter anderem auf die Projektkosten des Stadtgrabens zurückzuführen ist. Die Kalkulation sieht zudem weiterhin abgestufte Gebührensätze für ökologische Maßnahmen wie Gründächer oder Ökopflaster vor.
Zusätzlich werden die Gebühren für Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben sowie Sondergebühren für die Reinigung von Fettabscheidern und die Abnahme von Zwischenwasserzählern steigen.
Hinsichtlich der Friedhofsgebühren wird vorgeschlagen, die aktuellen Sätze beizubehalten. Dies führt laut Vorlage zu einer durchschnittlichen Unterdeckung von 238 T€, welche die bereits aus der vorangegangenen Kalkulation bestehende Unterdeckung von 148 T€ einschließt. Die Kalkulation der Friedhofsgebühren basiert auf den bereinigten Gesamtkosten von 4.185 T€ unter Abzug des grünpolitischen Anteils. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss den Rat der Stadt Moers dazu empfieโนhlt, die Mitglieder des Verwaltungsrates der ENNI zur Festsetzung der angepassten Entwässerungstarife zu ermächtigen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.12.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Einzelratsmitglied Friesz
- 29.11.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion