Aufhebung der Wettbürosteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1334 des Fachbereichs 2 empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt Moers die Aufhebung der Wettbürosteuersatzung in der Fassung vom 13. Februar 2018 vorzuschlagen.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2022. Das Gericht entschied darin, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da diese der bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuer gleichartig ist. Damit wurden frühere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die eine Zulässigkeit der Steuer befürworteten, korrigiert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Städte- und Gemeindebund NRW infolge dieses Urteils empfohlen hatte, auf die Versendung neuer Steuerbescheide zu verzichten, Bescheide im Rahmen von Widerspruchsverfahren aufzuheben und die maßgebliche Satzung abschließend aufzuheben. Die notwendigen Umsetzungsarbeiten, zu denen die Abwicklung von Klageverfahren, die Aufhebung von Bescheiden sowie die Rückzahlung von Steuerbeträgen gehören, wurden bereits durchgeführt. Die formale Aufhebung der Satzung sowie eine anschließende Bekanntmachungsanordnung sind nun erforderlich, um den Vorgang abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 07.02.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister