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Sitzungsvorlage

Satzung gemäß §25 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Gebiete zwischen Rheinberger Straße, Bethanienstraße, Klever Straße, einem Teilbereich der stillgelegten Bahntrasse und der Baerler Straße.

17/1343 20.03.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (25. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Friesz

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Moers plant die Einführung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für ein Gebiet in Moers-Mitte. Die Vorlage 17/1343 sieht vor, gemäß § 25 BauGB ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zu etablieren, die sich zwischen der Rheinberger Straße, der Bethanienstraße, der Klever Straße, einem Teilbereich der NIAG-Bahntrasse und der rückwärtigen Bebauung an der Baerler Straße befinden.

Der Geltungsbereich der Satzung gliedert sich in fünf räumlich getrennte Teilgebiete (A bis E). Diese umfassen insgesamt 22 Flurstücke, die überwiegend gewerblich oder als Mischgebiete genutzt werden. Das Ziel der Maßnahme ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei sollen eine zukunftsweisende Nachnutzung bei Nutzungsänderungen sowie die Abstimmung der gewerblichen Flächen mit der angrenzenden Wohnbebauung angestrebt werden, um Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem sollen die Nachnutzungen im Hinblick auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung geregelt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Bereich des ehemaligen Bahnkörpers bereits eine separate Vorkaufsrechtsatzung besteht, weshalb dieser Teil nicht in die neue Satzung einbezogen wird. Die finanziellen Auswirkungen der Satzung selbst sind nicht direkt gegeben; Kosten entstehen erst bei einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Satzung zu beschließen.

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