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Sitzungsvorlage

Stellungnahme der Stadt Moers im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Gewasserregulierung Moersbach und Gewässerumlegung Brüggergraben im Bereich Kapellen (Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 WGH)

17/1366 20.03.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (25. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Moers plant im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zur Gewässerregulierung des Moersbachs und zur Gewässerumlegung des Brüggergrabens im Bereich Kapellen eine offizielle Stellungnahme abzugeben. Das Vorhaben der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) umfasst die Regulierung eines etwa 350 Meter langen Abschnitts des Moersbachs sowie die Umlegung des Brüggergrabens im Bereich „Am Holtmannshof“. Ziel der Maßnahmen ist eine gewässerökologische Verbesserung sowie die Anpassung an die Erweiterungsabsichten eines ansässigen Gewerbebetriebes.

Durch die geplante Umlegung des Brüggergrabens nach Süden soll die Situation des teils verrohrten Gewässers verbessert und gleichzeitig ein naturnaher Ausbau des Moersbaches ermöglicht werden. Das Vorhaben führt zu Abweichungen von bestehenden Bauleitplanungen. So wird der bisherige Unterlauf des Brüggergrabens durch Zuschüttung und Nutzung als Wiese verändert, wodurch die im Bebauungsplan Nr. 306 festgesetzten Gewässerrandstreifen entfallen. Da die Maßnahmenflächen jedoch an anderer Stelle ersetzt werden und eine ökologische Aufwertung erfolgt, sieht die Verwaltung eine Zustimmung der Abweichung vor. Zudem weicht die neue Aue in ihrer Breite von den Festsetzungen des Flächennutzungsplans ab, was aufgrund der wasserwirtschaftlichen Notwendigkeit ebenfalls befürwortet wird.

Die Stellungnahme enthält zudem Hinweise zur Sicherung der Erschließung eines benachbarten Grundstücks sowie zur Einhaltung landschaftsplanerischer Vorgaben. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die beigefügte Stellungnahme zu beschließen.

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