Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Moers und deren Anlagen gem. § 80 Abs. 3 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1368 des Fachbereichs 2 befasst sich mit den Einwendungen, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Moers und deren Anlagen erhoben wurden. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 im Zeitraum vom 22. Januar bis zum 5. Februar 2024 öffentlich ausgelegt. In diesem Rahmen hatten Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Einwendungen vorzubringen.
Die vorliegende Vorlage enthält die fristgerecht eingegangenen Einwendungen eines Bürgers, die als Anlage zum Dokument beigefügt sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat der Stadt empfiehlt, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 erhobenen Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und diese zurückzuweisen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltssatzung inklusive ihrer Anlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zur Veröffentlichung des jeweiligen Jahresabschlusses einsehbar bleibt. Zudem wird auf die bestehende Möglichkeit verwiesen, schriftliche Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde gemäß § 24 der Gemeindeordnung beim Rat einzureichen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 13.03.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Freie Fraktion Moers