Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2022 in den Haushalt 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1391 des Fachbereichs 2 befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2023 in das Haushaltsjahr 2024. Gemäß § 22 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) ist vorgesehen, nicht vollständig in Anspruch genommene Mittel aus dem Vorjahr in das Folgejahr zu übertragen, um die Durchführung laufender Vorhaben sicherzustellen und eine erneute Veranschlagung zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss und der Rat der Stadt die Übertragungen mit folgenden Endbeträgen zur Kenntnis nehmen: Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen belaufen sich auf 3.590.140,11 Euro, während die investiven Ermächtigungsübertragungen eine Summe von 111.763.132,60 Euro umfassen.
Die Verwaltung hat die Mittel aus allen Fachbereichen auf ihre Notwendigkeit geprüft. Im investiven Bereich wurden 15,66 Millionen Euro von der potenziell möglichen Übertragungssumme abgezogen, da diese Mittel für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden. Die Übertragung der Mittel führt dazu, dass die entsprechenden Positionen im Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2024 angepasst werden, was eine wirtschaftliche Belastung des Folgejahres bedeutet. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt dabei aus der Kreditermächtigung der Vorjahre. Eine abschließende Anpassung der Beträge bleibt vorbehalten, sofern im Rahmen des noch offenen Jahresabschlusses 2023 weitere Buchungen erforderlich werden.
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