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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 151 der Stadt Moers, Hülsdonk (Weyerstraße) I. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

17/1432 03.07.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, den Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Hülsdonk (Weyerstraße) als Satzung zu beschließen. Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Repelener Straße im Osten, die Hülsdonker Straße im Süden, die Weyerstraße sowie ein angrenzendes Gewerbegrundstück im Westen und ein Gelände mit Bahnanschlussgleis im Norden begrenzt.

Der Beschlussvorschlag umfasst die Entscheidung über die Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Betroffenen vorgebracht wurden. Während der frühen Planungsphase wurden Anliegen zu Themen wie der Kanalnetzleistung, Lärm- und Staubbelastungen sowie zur Verkehrserschließung geäußert. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Herbst 2023 wurden Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhe, der Gestaltung und der Erschließung sowie Fragen zum Planungserfordernnis thematisiert. Die Verwaltung hat diese Stellungnahmen abgewogen und teilweise zu redaktionellen Anpassungen der Planunterlagen geführt, etwa zur Bergbau-Kennzeichnung oder zur Anpassung an den Regionalplan Ruhr.

Auf die Festlegung von gefördertem Wohnungsbau wird im Rahmen dieses Bebauungsplans verzichtet. Als Gründe werden die lange Verfahrensdauer, gestiegene Kosten für Grunderwerb, Altlastensanierung und Gutachten sowie die aktuelle Marktlage angeführt, welche die wirtschaftliche Darstellbarkeit von sozialem Wohnungsbau unter den bestehenden Planvorgaben erschweren. Der Beschluss des Bebauungsplans ist an den Beschluss eines städtebaulichen Vertrages gebunden.

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